Klimaschutz

Wo sich geeignete Flächen für Windkraftanlagen befinden

Die Erzeugung von Windenergie wird in naher Zukunft noch mehr Fläche benötigen. Eine Planhinweiskarte des Regionalverbandes gibt Hinweise, wo sich im Main-Tauber-Kreis geeignete Gebiete befinden könnten.

Von 
Gerd Weimer
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Main-Tauber-Kreis. In den kommenden Monaten entscheidet sich, wo im Landkreis zusätzliche Flächen für Windkraftanlage ausgewiesen werden. Die Landesregierung drückt aufs Tempo, denn sie hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bereits 2040 – fünf Jahre früher als der Bund und zehn Jahre früher als die EU – soll das Land klimaneutral sein.

Wesentliche Hürden bei der Planung neuer Anlagen hat die Bundesregierung mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“, das am 1. Februar 2023 in Kraft tritt, abgebaut. Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen. Zudem änderte die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

In Stuttgart ist man ambitioniert, was den Zeitplan angeht. Im Rahmen einer regionalen Planungsoffensive sollen mindestens zwei Prozent der Landesfläche exklusiv für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes 1,8 Prozent alleine für die Windenergie. Die Ausweisung der Flächen erfolgt unter Regie der Regionalverbände. Laut Vorgaben der Landesregierung sollen diese entsprechenden Pläne 2025 in Kraft treten.

Unterdessen haben die Regionalverbände schon Vorarbeit geleistet und sogenannte Planhinweiskarten für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaikanlagen angefertigt. „Diese Karten machen sichtbar, wo überall im Land schon jetzt etwas geht und wo es sich deshalb für die Projektierer lohnt, genauer hinzuschauen“, erläuterte Nicole Razavi (CDU), die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen bei der Vorstellung der Karten im September. Man wolle es den Projektierern erleichtern, auch kleinere Projekte zu realisieren.

„Die Karten zeigen, wo raumverträgliche Standorte sind, wo Platz für die Energiewende geschaffen wurde und wo aus unserer Sicht direkt losgelegt werden kann“, sagte Thomas Bopp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände. Sie zeigten auch, wo es im Einzelfall noch Abstimmungsbedarf gibt und wo andere Nutzungen Vorrang haben sollen.

Bis 2025 soll Klarheit herrschen

In den Karten signalisieren verschiedene Farben, wie es jeweils um die Umsetzbarkeit bestellt ist. Auf den grünen Flächen sei eine Umsetzung aus Sicht der Regional- und Landesplanung ohne Einschränkungen sofort möglich. Auf den gelb markierten Flächen sind demnach Projekte nach Einzelfallprüfung möglich. Im Gegensatz dazu die weißen Gebiete: Projekte sind derzeit nicht möglich. Eine planerische Öffnung wird vorbereitet.

Einen Link zur Karte mit Zoomfunktion finden sie hier.

Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken, verkürzte Stellungnahmefristen und die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Plangenehmigung soll der Planungserfolg abgesichert und die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Vorgesehen ist, die Verfahren bis spätestens 2025 abzuschließen.

Auf der Karte für die Region Heilbronn-Franken ist zu erkennen, dass im Main-Tauber-Kreis vergleichsweise viele Flächen als besonders geeignet eingestuft werden. Abgesehen von den Tallagen sind etliche Abschnitte grün oder gelb markiert. Ähnlich sieht es in den Landkreisen Hohenlohe und im Osten des Kreises Schwäbisch Hall aus. In der Stadt und dem Landkreis Heilbronn sind es eher weniger Flächen.

Durch die konzertierte Aktion der Regionalen Planungsoffensive werde das vom Bund für den Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg verbindlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent ohne weitere Zwischenschritte umgesetzt, heiß es in Stuttgart. Während der Bund für die Flächensicherung den Ländern die Möglichkeit eines gestuften Vorgehens mit einer endgültigen Zielerreichung bis Ende 2032 einräume, soll die Planung aller Regionalverbände in einem Aufschlag bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Darauf hatte sich das Land mit den Regionalverbänden verständigt, die alle gleichermaßen 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für die Windkraft zur Verfügung stellen wollen.

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Man werde dank des Schulterschlusses der Regionalverbände „deutlich schneller sein als vom Bund gefordert“, so Ministerin Razavi.

Keine Ausschlusswirkung

Das Planungssystem in Baden-Württemberg ist laut Landesregierung auf eine Angebotsplanung durch die Regionalverbände ausgerichtet, die „ganz besonders geeignete Flächen (Zwei-Prozent-Flächenziel) als Vorranggebiete ausschließlich für die Windkraftnutzung oder Freiflächen-PV reservieren“. Im Gegenzug trete nicht, wie in vielen anderen Bundesländern, auf allen anderen Flächen eine Ausschlusswirkung, das heißt ein Verbot für Windkraft ein.

Das macht Genehmigungen von Anlagen außerhalb von Vorranggebieten möglich. „Auch dort gibt es viele geeignete, zum Teil kleinteiligere Standorte“, heißt es. Wo diese Möglichkeiten konkret liegen, soll demnach mit den Karten sichtbar werden.

Info: Die Planhinweiskarte für die Region Heilbronn-Franken steht unter folgender Internet-Adresse zum Abruf bereit: https://bit.ly/3z9rwTl 

Redaktion Reporter Wertheim

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