Wertheim. Beim Amtsgericht Wertheim ging es in einer Verhandlung um das Vorhaben von sechs Personen, am 5. März 2022 um 3.30 Uhr aus dem Fahrradkeller der Pater-Alois-Grimm-Schule (PAGS) in Külsheim Räder oder Teile davon zu entwenden. Eine Person hatte einen Bolzenschneider dabei, man scheiterte aber an der metallenen Tür.
Obwohl die Täter Kapuzen trugen und den Blick in die Überwachungskamera vermieden, trug die Polizei so viele Einzelpunkte zusammen, dass sie vier Personen für identifiziert hielt. „Nummer vier“, ein Auszubildender aus Külsheim und inzwischen 21 Jahre alt, erhielt jetzt wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall von der Jugendrichterin eine Gesamtstrafe von 120 mal 40 Euro. Einbezogen ist ein Strafbefehl vom November 2022 wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Damals 19 Jahre alt, hatte er in einem Pkw eine Kugelbombe über die tschechische Grenze nach Deutschland gebracht. „Nummer eins“ und „Nummer zwei“, zur Tatzeit 17 Jahre alt, mussten sich in nicht öffentlichen Verhandlungen verantworten.
Am Tattag hatte der Hausmeister der PAGS die Kamera-Aufzeichnung überprüft. An der Tür zum Fahrradkeller entdeckte er Spuren, die er mit dem Bolzenschneider in Verbindung brachte. Er verständigte die Polizei. Diese zog Erkenntnisse aus der Größe der Personen, der Art ihrer Bewegung und an der Kleidung (etwa auffällige Jacke). Beim Großen Markt in Külsheim, Monate später, trug „Nummer vier“ eine solche, behauptete aber, sie sei geliehen.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen die Personen „eins, zwei und vier“ gemeinsame Anklage beim Jugendgericht. Kurz vor der Verhandlung teilte „Nummer vier“ telefonisch mit, er befinde sich im Urlaub in der Türkei. Da „Nummer vier“ beim neuen Termin unentschuldigt fehlte, erging Strafbefehl (Gesamtstrafe: 120 mal 40 Euro). Der Angeklagte legte Einspruch ein.
Im jetzigen Verfahren machte er Angaben zur Person. Er hat durch einen Verkehrsunfall 23 000 Euro Schulden, weil der Versicherungsbeitrag offen stand. Nun strebe er Privatinsolvenz an. Zum jetzigen Vorwurf sagte er, er sei unschuldig, und es gebe keinen Beweis. Am Freitag, 4. März 2022, sei er ab etwa 23.30 Uhr bis zirka 2.30 oder 3 Uhr bei Bekannten in Versbach gewesen. Ein Zeuge bestätigte das. Der hatte aber vor 2 Uhr die Wohnung verlassen.
Das Gericht stützte sein Urteil auf Mosaiksteinchen, die ein Bild ergäben. Auch habe die Zeit gereicht, um von Würzburg nach Külsheim zu kommen. Es wäre das Einfachste gewesen, gleich der Polizei zu sagen, „ich war nicht dabei“. Stattdessen habe er Angaben verweigert oder der jeweiligen Situation angepasst. Jetzt, 22 Monate nach der Tat, nenne er sich unschuldig. Da der Angeklagte sich beharrlich einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe Main Tauber verweigert hatte, gab es keine Feststellungen für eine Reifeverzögerung zum Tatzeitpunkt. So blieb nur die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht. Auffällig war, während der gesamten Verhandlung lächelte der junge Mann, beim Urteil errötete das Gesicht, und die Augen wurden feucht. goe
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