Verhandlung

Wertheimer Gericht schickt „Fensterbauer“ für sechs Monate ins Gefängnis

Vorschuss kassiert, aber die versprochenen Fenster nicht geliefert

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Ein Hauseigentümer aus Collenberg fiel auf einen „Fensterbauer“ aus Heidelberg herein. Trotz gezahlter 17 Euro 000 Vorkasse erhielt er keine Fenster.

Wegen Betrugs verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den „Handwerker“ zu einer Strafe von sechs Monaten. Es war überzeugt, der 31-Jährige wusste schon bei der Geldübergabe oder nahm zu diesem Zeitpunkt zumindest billigend in Kauf, dass er wegen seiner wirtschaftlichen Lage nicht liefern kann.

Im Mai 2022 hatte der Geschädigte sein defektes Hausdach reparieren lassen. Da das Gerüst dazu eh aufgebaut wurde, wollte er auch neue Fenster. Er stieß auf eine Anzeige, und der Inserent machte vor Ort „freundlich und kompetent“ folgendes Angebot: „In vier bis sechs Wochen sind die Fenster da und werden gleich eingebaut.“

Der Hausbesitzer schaute sich die Internetseite des „Handwerkers“ an. „Da alles passte“, überwies er die vereinbarten 2000 Euro Vorschuss. Bei einem zweiten Besuch des vermeintlichen Handwerkers auf der Baustelle übergab der Geschädigte weitere 15 000 Euro in bar und vereinbarte „Restzahlung nach Abschluss der Arbeiten“.

Anschließend stellte sich der Auftragnehmer „still“, vertröstete seinen Kunden und versprach dann Rückzahlung – was aber nicht geschah. Der Geschädigte fuhr zur Firmenanschrift nach Heidelberg, entdeckte nur eine Wohnanschrift in einem Wohnblock und erstattete Anzeige bei der Polizei in Miltenberg.

Wie es zur Anklageerhebung beim Amtsgericht Wertheim und nicht Miltenberg kam, wurde nicht genannt. In der Verhandlung räumte der Verteidiger aus Heidelberg den Vorwurf ein. Die Firma seines Mandanten sei zunächst beim Gewerbeamt Mannheim gemeldet gewesen, dann in Heidelberg und jetzt wieder in Mannheim.

Der Beschuldigte, im Kosovo geboren, hat die deutsche Staatsbürgerschaft und mit seiner Ehefrau vier Kinder. Seine Schulden bezifferte er mit 30 000 Euro, ohne die 17 000 Euro. Er ist zwei Mal wegen Betrugs vorbestraft und stand bei der jetzigen Tat unter Bewährung. Unter anderem hatte er den Einbau von Fenstern versprochen, nicht geliefert und 5000 Euro Vorschuss einbehalten.

Im vorliegenden Fall bezeichnete der Verteidiger den Angeklagten als „Schluri“, bat aber um erneute Bewährung. Dafür sah das Gericht keine Möglichkeit. Es vermutete, die 17 000 Euro flossen in bestehende „Löcher“. Bei einem so hohen Betrag bestehe die Gefahr der Existenzvernichtung des Kunden. Zu den 17 000 Euro gibt es ein Versäumnisurteil des Landgerichts Heidelberg, so der Verteidiger. Die Richterin verwies auf den Unterschied zwischen Urteil und „Geld haben“.

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