Wertheim. Ein Wohngeldempfänger teilte der Stadt Wertheim nicht mit, dass seine Mitbewohnerin (Bedarfsgemeinschaft) eine Arbeit aufgenommen hat. So kam es zu einer Überzahlung in Höhe von 708 Euro. Nach Anzeige der Stadt Wertheim erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs durch Unterlassen.
In der Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim fand nun einerseits Berücksichtigung, dass der Angeklagte seit 2014 elf Mal vorbestraft ist, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung und zwei Mal wegen Betrugs. Andererseits hat er durch die bisherigen Strafen hohe Schulden, aber nach Erhalt des Rückforderungsbescheids der Stadt Wertheim durch Überweisung an die Landesoberkasse Stuttgart laut seinem Verteidiger „alles wieder gut gemacht“.
Der Staatsanwalt stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung von 1000 Euro an die Staatskasse vorläufig einzustellen. Ist der Betrag überwiesen, erfolgt endgültige Einstellung.
Der Angeklagte wohnte zur Tatzeit auf dem Reinhardshof, hatte Arbeit und erhielt ab Oktober 2023 monatlich 236 Euro Wohngeld. Die Mitbewohnerin nahm am 6. November 2023 eine Arbeit auf. Danach kam es bis Januar 2024 zur Überzahlung bis Januar 2024. Der 32-Jährige wohnt jetzt im Main-Spessart-Kreis. Die Mitbewohnerin war zur Verhandlung als Zeugin geladen, teilte aber mit, es gehe ihr gesundheitlich nicht gut, und als Verlobte werde sie vom Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch machen. Daraufhin wurde auf ihr Erscheinen verzichtet.
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