Wertheim. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim erlangte ein Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetrug Rechtskraft. Der Angeklagte aus der Main-Tauber-Stadt muss nun eine Strafe von 40 mal 30 Euro zahlen. Das zu Unrecht erhaltene Arbeitslosengeld, 2500 Euro, hat er nach eigenen Angaben noch nicht rücküberwiesen.
Der 32-Jährige war in Arbeit und dann arbeitslos. Nach einer erneuten Arbeitsaufnahme unterließ er die Meldung an das Arbeitsamt, und Datenabgleich deckte das Fehlverhalten auf.
Die Behörde machte Anzeige, und auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging vom Amtsgericht Wertheim der Strafbefehl. Der Beschuldigte legte Einspruch ein, beschränkt auf die Höhe des Tagessatzes, 30 Euro. Der Betrugsvorwurf war damit eingeräumt.
In der Verhandlung trug der Mann vor, er habe zuletzt als Staplerfahrer gearbeitet und am Montag letzter Woche die Kündigung erhalten. Er rechne mit 1200 Euro Arbeitslosengeld 1.
Der Richter wies darauf hin, dann sei die Tagessatzhöhe 30 Euro (mal 30 Tage des Monats) des Strafbefehls für ihn günstig. Wenn es zum Urteil komme, würde eine Anpassung nach oben erfolgen. Daraufhin nahm der Angeklagte den Einspruch zurück.
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