Kreuzwertheim. Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim (Gemeinde Hasloch mit Ortsteil Haselberg, Gemeinde Schollbrunn sowie Markt Kreuzwertheim mit Ortsteilen Röttbach, Unterwittbach und Wiebelbach, wird ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen.
Ausnahmeregelung
Wie die Verantwortlichen mitgeteilt haben, ist als Ausnahmeregelung das Grillen innerorts im privaten Bereich erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss allerdings gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht.
Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen. Es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (trockenes Gras, Holz) einzuhalten, der Grill t ständig unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlasen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.
Grillplatz
Der Grillplatz in Schollbrunn kann in Absprache mit der Gemeinde gemietet werden.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in der Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasenflächen allerhöchste Brandgefahr. Deshalb rufen die Verantwortlichen der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim die Bevölkerung dazu auf, vor allem in den Waldgebieten keinesfalls zu rauchen und auch beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen.
Regressforderungen möglich
Auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen wird empfohlen, sich an die von der Verwaltung festgelegten Regelungen zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, aufgehoben, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, betonen die Verantwortlichen.
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