Verhandlung beim Amtsgericht

Urteil gefällt: Gewerbsmäßiger Diebstahl und Betrug auf Reinhardshof

Von 
Alfons Göpfert
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Im Zustellzentrum auf dem Wertheimer Reinhardshof waren zwischen September und November 2022 insgesamt 26 Handys, Tablets und Laptops im Verkaufswert von über 20 000 Euro verschwunden. © dpa

Wertheim. Im Fall der verschwundenen Sendungen im Zustellzentrum auf dem Wertheimer Reinhardshof“, bei dem zwischen September und November 2022 insgesamt 26 Handys, Tablets oder Laptops im Verkaufswert von über 20 000 Euro entwendet wurden, kam es nun beim Amtsgericht Wertheim zur Verurteilung des Haupttäters.

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 24 Fällen und wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen in Tateineinheit mit Urkundenfälschung erhielt der 29-jährige ledige ehemaligen DHL-Angestellte aus der Main-Tauber-Stadt eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Gegen eine Auflage von 2700 Euro, zahlbar an die Jugendhilfe des Landratsamts Main Tauber, erfolgte Strafaussetzung zur Bewährung. Zur Abschöpfung des durch die Diebesgut-Weitergabe nachweisbar erzielten Gewinns wurde zusätzlich Wertersatz von 5722 Euro festgesetzt.

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Der Angeklagte hatte mindestens neun Geräte einem Bekannten aus Wertheim gegeben, der sie weiterveräußerte. Dessen Anteil am Erlös lag bei etwa 30 Prozent. Durch Ortung von Geräten (Kreuzwertheim, Achaffenburg, Raum Erfurt, Herford) und Scheinsendungen gelang der Polizei der Einstieg in die Aufklärung. Es folgten Wohnungsdurchsuchungen sowie die Beschlagnahme von Handys und Computern von Verdächtigen. Das Geständnis des Bekannten half „massiv“ weiter.

Im Juni war ein Arbeiter aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Hehlerei eine Strafe von 45 mal 40 Euro verurteilt worden. Er hatte ein Gerät (Listenpreis 1800 Euro) für 550 Euro gekauft. Der 38-jährige Bekannte erhielt im August wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in neun Fällen eine Gesamtstrafe von 210 mal 30 Euro, Wertersatz 1873 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.

Zur Tatzeit nicht vorbestraft

Der Haupttäter war zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft. Zwei Geräte verkaufte er nachweisbar selbst nach Aschaffenburg und täuschte die Käufer über die Eigentümerschaft. Gleichzeitig legte er veränderte Rechnungen vor.

In der Verhandlung räumte der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Abschließend äußerte das Gericht die Erwartung, dass dieser künftig keine Straftaten mehr begeht.

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