Tauber-Odenwald. Hans-Peter Scherer leitet seit September 2009 die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) in Tauberbischofsheim. In einem Gespräch klärte er über Renten-Irrtümer auf und lieferte wertvolle Hinweise, denen sich die Fränkischen Nachrichten in den nächsten Monaten widmen werden.
Seit wann gibt es eine Dienststelle der DRV BW im Main-Tauber-Kreis?
Hans-Peter Scherer: Die Dienststelle gibt es schon seit über 50 Jahren. Sie wurde am 1. Januar 1974 im Haus des Handwerks, in der Pestalozziallee 11 in Tauberbischofsheim, eröffnet. Im Zuge eines Neubaus zog die Außenstelle Ende 2000 in das Nachbargebäude in die Pestalozzi-Allee 13-15 um. Neben mehr Räumlichkeiten war hier auch Barrierefreiheit gewährleistet. Im November 2014 sind wir dann in das Gebäude der Arbeitsagentur eingezogen, wodurch sich für beide Seiten Synergieeffekte ergeben haben. Übrigens hat sich über die Jahre nicht nur die Adresse geändert, sondern auch der Name: aus Landesversicherungsanstalt Württemberg wurde DRV Baden-Württemberg.
Für wen ist die Außenstelle in Tauberbischofsheim zuständig?
Scherer: Die Zuständigkeit erstreckt sich über den Main-Tauber-Kreis, jedoch werden auch die Versicherten aus dem angrenzenden Neckar-Odenwald-Kreis von uns beraten. Die Kunden treffen in der Außenstelle auf ein fachlich kompetentes Beratungsteam und werden sachlich und umfangreich beraten.
Das bedeutet, grundsätzlich könnte jeder zu Ihnen kommen?
Scherer: Das stimmt. Wir beraten grundsätzlich alle Versicherten, egal bei welchem Rententräger ihr Versicherungskonto geführt wird. Denn das System der Deutschen Rentenversicherung trifft auf alle Versicherten gleichermaßen zu.
Benötigt man einen Termin, wenn man eine Beratung haben möchte?
Scherer: Wir arbeiten nur auf Terminbasis, anders würde das gar nicht gehen. Inzwischen bieten wir aber auch telefonische Beratungen und Videoberatungen an. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich telefonisch. Da allmählich die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen, erhalten vorrangig die rentennahen Jahrgänge einen persönlichen Termin. Den jüngeren Versicherten bieten wir die Möglichkeit, einen Telefon- oder Videoberatungstermin zu vereinbaren.
Warum sollte man eine Beratung unbedingt in Anspruch nehmen?
Scherer: Vorneweg sei gesagt, dass Versicherte nicht für alle Anliegen eine individuelle Beratung brauchen. Es lohnt sich auf jeden Fall, im ersten Schritt auf unserer Website über die Online-Services zu gehen. Viele Versicherte sind noch digitaler unterwegs und haben sich bereits im Kundenportal registriert. Dennoch gilt, wer Fragen hat, der ist bei uns in der Beratung richtig. Denn das Rentenrecht ist so vielfältig und umfangreich, so dass eine Beratung enorm wichtig ist. Ein Expertengespräch gibt hier einfach mehr Sicherheit. Gerade auch mit Blick auf die eigene Erwerbsbiographie: Jede Beratung ist unterschiedlich und man muss in jedem Einzelfall auf verschiedene Faktoren eingehen.
Ab welchem Alter sollte ich mich um meine Rente kümmern?
Scherer: Es ist absolut sinnvoll, sich so früh wie möglich um seine Rente, in diesem Fall, um ein geklärtes Versicherungskonto zu kümmern. Denn in jungen Jahren habe ich eher die Möglichkeit, Unterlagen für Fehlzeiten anfordern zu können. Ab einem bestimmten Alter erhalten die Versicherten ein Schreiben mit der Bitte um Kontenklärung. Auf dieses Schreiben haben sie die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten zu reagieren. Die erforderlichen Anträge können über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder beim zuständigen Rathaus, nach Terminvereinbarung, gestellt werden. Ein Beispiel: Ein Schulbesuch oder Studium nach dem 17. Lebensjahr wird als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt. Für die Anrechnung benötigen Sie in der Regel ein Abschlusszeugnis oder in bestimmten Fällen, sogar eine sogenannte Schulbescheinigung. Wenn Sie sich allerdings erst kurz vor Renteneintritt darum kümmern, könnte es sein, dass es die von Ihnen besuchte Schule gar nicht mehr gibt. Wer stellt Ihnen dann die notwendige Schulbescheinigung aus?
Was würde eigentlich passieren, wenn ich weder Kontenklärung noch Beratung oder irgendetwas unternehmen würde, sondern alles einfach laufen lassen würde?
Scherer: Sie würden drei Monate vor Beginn der Regelaltersrente ein Schreiben bekommen, dass sie zum Zeitpunkt X die Regelaltersgrenze erreichen, mit der Aufforderung, einen Rentenantrag zu stellen. Falls Versicherte nicht auf unsere Anschreiben reagieren, keine Kontenklärung durchgeführt wird und im Versicherungsverlauf Lücken bestehen, die geklärt werden könnten, kann es sein, dass die Rente niedriger ausfällt und im Extremfall sogar ein vorgezogener Rentenanspruch nicht in Anspruch genommen werden kann.
Was ist Ihr abschließender Appell an alle Versicherten?
Scherer: Nutzen Sie die Informationen und Online-Angebote auf unserer Homepage. Klären Sie rechtzeitig ihr Versicherungskonto und nehmen Sie die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung wahr.
Wohin wende ich mich bei Fragen
- Mehr Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder vor Ort.
- Deutsche Rentenversicherung, Außenstelle Tauberbischofsheim, Pestalozziallee 17, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon: 09341 9217-0, mail: aussenstelle.tauberbischofsheim@drv-bw.de.
- Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr.
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