Wertheim. Die Jugendstrafrichterin beim Amtsgericht Wertheim verhandelte einen Fall von Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung.
Im Juli hatte im Bereich Reinhardshof/Wartberg ein 19-Jähriger einem 31-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und verlangt, die Bankkarte zu holen, Geld abzuheben und Forderungen aus Drogengeschäften zu begleichen.
Nach Beweisaufnahme und Anhörung der Jugendgerichtshilfe (JGG) erging im Urteil an den Beschuldigten die Weisung, die gegenwärtige Drogenentgiftung fortzusetzen und sich anschließend in eine stationäre Drogentherapie zu begeben.
Der arbeitslose Geschädigte hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet. Nun als Zeuge gab er sich wortkarg und sagte nur, inzwischen sei die Angelegenheit geklärt. Der Beschuldigte räumte die Vorwürfe ein, wegen seiner damaligen Arbeitslosigkeit habe er das Geld gebraucht.
Im Erziehungsregister des 19-Jährigen befinden sich Einträge wegen Sachbeschädigung, Unterschlagung und Drogen. Medizinische Untersuchungen belegen fallende Werte von Drogenabbaustoffen im Körper durch das laufende Substitutionsprogramm. goe
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