Sachsenhausen/Wertheim. Bei der Stadtverwaltung Wertheim ist Alexandra Thielen von der Abteilung Umweltschutz für die Beratung bei Problemen mit den Bibern sowie für die Abstimmung mit den zuständigen Behörden hinsichtlich erlaubter Maßnahmen zuständig. Sie hat, wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilte, den Biberdamm Sachsenhausen regelmäßig kontrolliert. Auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten ließ die Stadt uns folgende Stellungnahme zukommen: „Die Stadtverwaltung kann die Verärgerung der Anwohner über Schäden, die durch Biber verursacht werden, nachvollziehen. Ihr sind aber die Hände gebunden, weil sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen kann.“ Eine Vergrämung sei laut Rechtsprechung nur möglich, solange ein wandernder Biber sich noch keine Erdhöhle gebaut hat, also noch auf Wanderschaft ist. Allerdings stelle man die Ansiedlung eines Bibers meist erst dann fest, wenn Schäden an Bäumen sichtbar sind oder ein Damm gebaut wurde. Dies sei auch in Sachsenhausen der Fall gewesen. Im Herbst 2023 habe der Ortsvorsteher von Sachsenhausen die Stadtverwaltung über einen Biberdamm am Teilbach im Bereich der Gärten informiert.
„Der für den Landkreis zuständige Biberberater Bernd Tombek sowie der im Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege, ansässige Biberberater Timo Skorzak haben bei einem Ortstermin am 9. Februar den Biberdamm am Teilbach als Hauptdamm klassifiziert. Dieser Typus steht unter strengem naturschutzrechtlichem Schutz, weil er den Eingang einer Wohnhöhle schützt. Für die übrigen Dämme bachauf- und bachabwärts hat die Stadtverwaltung die Erlaubnis zur Regulierung erhalten, da es sich laut Aussage der Bibermanager in diesen Fällen nur um sogenannte Nahrungsdämme handelt.“
Bei einem Informationsgespräch am 21. März habe man interessierte Bürger in Sachsenhausen über den Biber, seine Lebensweise, seinen rechtlichen Schutz und die Möglichkeiten, Schäden von Gärten und Bäumen abzuwenden, aufgeklärt. Weiter teilt die Stadtverwaltung mit: „Am 17. Oktober erhielt die Stadtverwaltung bei einem erneuten Ortstermin zusammen mit dem Bibermanager des Landkreises die schriftliche Erlaubnis, im Hauptdamm einen Bypass anzulegen. Dieser soll in Zukunft offengehalten werden, damit das Wasser nicht über einen bestimmten Pegel hinaus aufgestaut wird. Eine komplette Entnahme des Biberdammes ist rechtlich nicht erlaubt.“
Wie mitgeteilt wird, stelle das Landratsamt Maschendraht zum Schutz von Bäumen sowie Stromlitzen zum Schutz der Gärten zur Verfügung. „Grundstücksbesitzer müssen allerdings selbst tätig werden.“
Die Behebung von Schäden, wie ein Höhleneinbruch direkt am Weg, werde nach Sichtung zügig in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Main-Tauber-Kreis durch den städtischen Bauhof beseitigt.
Die Stadtverwaltung plant ab Dezember 2024 einige besondere Maßnahmen. So sollen durch den Bauhof einzelne Weiden aus dem Ufergehölz des Teilbaches entnommen und zum Uferschutz in die Böschung oberhalb des Dammes eingebaut werden. Zusätzlich werden Faschinen (walzenförmige Weidenbündel) oder Ähnliches eingebracht, um die beiden Wege beidseits des Teilbaches vor dem Einbrechen zu schützen.
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