Wertheim. In der Wertheimer Bahnhofstraße auf Höhe des Kulturhauses bildet sich häufig eine Autoschlange, wenn die dortige Ampel wegen der geschlossenen Bahnschranke Rot zeigt. Mancher Autofahrer, die nicht nach links über den Bahnübergang, sondern geradeaus in die Hämmelsgasse will, fährt dann an den wartenden Pkw vorbei. Dabei sind sie sich offensichtlich nicht bewusst, dass sie einen Rotlicht-Verstoß begehen.
Im März beobachteten Polizisten ein solches Verhalten. Die Beamten hielten den Audi-Fahrer in der Hämmelsgasse an und erstatteten Anzeige.
Die Ampel hatte länger als eine Sekunde Rot gezeigt. Und so ging die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung Wertheim von einem qualifizierten Verstoß aus. Dem Bußgeldkatalog entsprechend, verschickte sie an den Audi-Fahrer einen Bußgeldbescheid über 200 Euro, verbunden mit einem Monat Fahrverbot, 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Der 19-jährige Auszubildende aus Wertheim mit Führerschein auf Probe legte dagegen Einspruch ein.
Das Amtsgericht Wertheim bestätigte nun in einer Verhandlung die Rechtsauffassung der Polizei und betonte als Hinweis für alle Autofahrer: „Rot heißt Halt!“ Da es sich hier aber nicht um einen Regelfall handle, für den der Gesetzgeber das Fahrverbot vorgesehen habe, sondern um eine „besondere Situation“, verzichtete die Richterin im Urteil auf das Fahrverbot.
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