Wertheim. Beim Amtsgericht Wertheim ist gegen einen Angeklagten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr anhängig. Die dafür terminierte Verhandlung fand jetzt aber nicht statt, da der Angeklagte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat.
Bewährungszeit war noch nicht abgelaufen
Der Mann ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – vorbestraft. Die Bewährungszeit war noch nicht abgelaufen, als er in 2024 erneut auffällig wurde.
Die Staatsanwaltschaft erhob diesbezüglich Anklage mit dem genannten Vorwurf. Nun drohen eine Haftstrafe ohne Bewährung und Widerruf der laufenden Bewährung, ein Fall „notwendiger Verteidigung“.
Auf Nachfrage des Richters konnte der Beschuldigte einen Anwalt nennen, Kanzleisitz in Würzburg. Diesem wird die Pflichtverteidigung angeboten und anschließend erneut eine Verhandlung terminiert.
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