Wertheim. In einem Strafverfahren beim Amtsgericht Wertheim geht es um einen heimtückischen Faustschlag „aus heiterem Himmel“ an die linke Schläfe eines Besuchers des Sportheims Boxtal, geschehen an Christi Himmelfahrt 2022. Die Staatsanwaltschaft wirft einem jungen verheirateten Mann aus Freudenberg Körperverletzung und Beleidigung vor. Dieser streite das ab.
Der Geschädigte 55-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Zudem war die Sehkraft seines linken Auges eine Woche lang eingeschränkt. Sie ist zwar wieder da, doch das Auge tränt ständig. Das ist eine „Katastrophe“ für den Mann in seinem Beruf als Konstrukteur. Außerdem plagen ihn Kopfschmerzen.
Nach Anhörung des Angeklagten, des Geschädigten, seines damaligen Begleiters sowie der Frau an der „Bar“ unterbrach das Gericht die Verhandlung. Es soll eine weitere Person als Zeuge geladen werden.
Der Geschädigte stammt aus dem hiesigen Raum, wohnt aber in der Umgebung von Coburg. Am Vatertag 2022 war er in der Heimat und unternahm mit einem 62-jährigen Bekannten aus Boxtal eine Fahrradtour. Bei der Rückkehr gegen 20 Uhr bemerkten sie Betrieb im Sportheim. Nach einem Pokalspiel der Juniorenfußballer feierten dort „40 bis 50 Leute“ den Saisonabschluss.
Der Bekannte blieb vor dem Gebäude an einem Stehtisch, der Geschädigte begab sich zur Bar. Beim Warten auf die Getränke bekam er einen Schlag an den Kopf. Er dachte zunächst, es sei etwas von der Decke gefallen. Als er sich umdrehte, sah er den Angeklagten vor sich. Keine andere Person sei sonst in der Nähe gewesen.
Der Mann habe ihn „hasserfüllt“ angeschrien und beleidigt, unter anderem mit den Worten „Ich hau’ Dir in die Fresse, Du Schwuchtel“. Die Frau hinter der Theke habe gesagt: „Lass’ den (Angeklagten), der ist total besoffen“. Andere Leute seien hinzugekommen und hätten den Angreifer weggezogen.
Der Geschädigte übernachtete bei seinem Bekannten in Boxtal. Die Kopfschmerzen seien immer schlimmer geworden. Medikamente hätten keine Besserung gebracht. Wieder zu Hause, hätten Sehstörungen begonnen. Daraufhin habe er die Klinik-Notaufnahme in Coburg aufgesucht, später auch das Uniklinikum Erlangen-Nürnberg.
Der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben sechs bis acht Bier getrunken. An der Bar habe er wegen eines Achillessehnenrisses sechs Wochen zuvor mit zwei Krücken gestanden und weiteren Alkohol konsumiert. Er könne sich an keinen Kontakt mit dem Geschädigten erinnern und habe auch niemanden bewusst beleidigt.
Zeuge sah keine Krücken
Wegen der Krücken und weil sein Mandant an dem Abend keine Handverletzung (durch einen aktiven Schlag) gehabt habe, meinte der Verteidiger aus Großheubach, der Geschädigte beschuldige den Falschen. Außerdem kritisierte er, dass Letzterer erst nach zwei Tagen zur Notaufnahme ging. Der Geschädigte erwiderte, er habe beim Angeklagten keine Krücken gesehen. Der Bekannte berichtete, er habe vom Stehtisch aus eine Armbewegung des Angeklagten und ein Zurückweichen des Kopfes des Geschädigten gesehen, den Schlag selbst nicht. Die Barfrau habe den Angeklagten angeschrien. Später vor dem Gebäude habe dieser den Geschädigten erneut schlagen wollen.
Die Barfrau kennt beide Männer. Sie bestätigte Beleidigungen des Angeklagten gegen den Geschädigten, habe aber die Bar verlassen und erst hinterher erfahren, dass der Angeklagte auch geschlagen habe.
Wegen der detaillierten Angaben der Frau nach dem Vorfall bei der Polizei meinte die Richterin: „Es scheint, Sie wollen uns hier nicht alles erzählen.“ goe
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/wertheim_artikel,-wertheim-gerichtsverhhandlung-in-wertheim-wegen-schlag-aus-heitrem-himmel-_arid,2114439.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/wertheim.html
[2] https://www.fnweb.de/orte/freudenberg.html