Amtsgericht

6000 Euro Strafe wegen Diebstahls

Berufung gegen Urteil zurückgenommen

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Beim Amtsgericht Wertheim bestritt ein Maschinenbauer aus Aschaffenburg vehement, gewusst zu haben, dass die zwei Männer S. und K. aus der Ukraine, mit denen er in ihrem Pkw zum „Wertheim Village“ gefahren war, dort stehlen wollen. Vergeblich.

Wegen Diebstahls in Mittäterschaft erhielt der 46-jährige Selbstständige eine Strafe von 100 mal 60 Euro. Er legte zwar über seinen Verteidiger aus Haibach Berufung bei Landgericht Mosbach ein, nahm diese aber wieder zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

„Der hat geklaut“

Am 26. November 2021, gegen 17 Uhr, war wegen eine Diebstahlsmeldung eine Streife des Polizeireviers Wertheim zum „Village“ gefahren. An einem der Eingänge übergab ihr der Sicherheitsdienst den S. mit den Worten, „der hat geklaut und spricht kein deutsch“.

Während der Beschäftigung mit S. machte sich der Aschaffenburger durch sein „aufgeregtes Herumgehen“ um das Geschehen verdächtig. Auf Nachfrage behauptete er, er warte auf jemanden. Im weiteren Verlauf belehrte in die Polizei und hielt ihm vor, er stehe im Verdacht, an einer Straftat beteiligt zu sein.

Bei S. entdeckte man einen Magnetsicherungs-Löser, und er trug gestohlene Kleidungsstücke am Körper. In einem Pkw, inzwischen von K. zum 600 Meter entfernten Schnellrestaurant-Parkplatz gefahren, bemerkt vom Sicherheitsdienst, befanden sich K. und weitere entwendete Kleidung. Der Gesamtschaden hätte 453 Euro betragen.

Nach Abschluss der Ermittlungen vor Ort entließ die Polizei die drei Personen. S. und K. sind Ukrainer und ohne Wohnsitz in Deutschland. Sie mussten zuvor, so die Auflage der Staatsanwaltschaft, eine Sicherheitsleistung von je 800 Euro erbringen.

Der anschließende Hauptanteil der Ermittlungen entfiel auf den Sachbearbeiter des Reviers Wertheim, etwa die Auswertung der Kameraaufzeichnungen aus den Geschäften und vom Gelände. Nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft erhielt der Aschaffenburger einen Strafbefehl wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in Mittäterschaft und legte Einspruch ein.

Zum Zeitvertreib mitgefahren

Jetzt in der Verhandlung erklärte der Russlanddeutsche, vorgetragen vom Verteidiger, er habe zufällig die beiden auf Besuch weilenden Ukrainer im Aschaffenburger Kebaphaus Topkapi kennengelernt. Sie hätten nach einer günstigen Einkaufsmöglichkeit gefragt, und zum Zeitvertreib sei er mitgefahren.

Auf dem „Village“-Parkplatz seien K. und er zunächst im Auto geblieben, S. sei zu den Läden. Dann sei S. wieder gekommen, habe etwas ins Auto gepackt und erneut hinein. Als S. lange blieb, sei er auch hinein und habe ihn bei der Polizei gesehen.

Die Referendarin der Staatsanwaltschaft ging weiterhin von Gewerbsmäßigkeit aus und beantragte, wie im Strafbefehl 100 mal 60 Euro Strafe. Der Verteidiger hob hervor, der Mandant habe nur im Auto gesessen, sei nicht gefahren. Er beantragte Freispruch, da keine „mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ einer Tatbeteiligung bestehe.

„Typische Abläufe“

Das Gericht sah typische Abläufe, wie sie auch bei anderen Diebstählen im „Village“ aufgetreten seien. Eine Person geht zu den Läden, andere bleiben im Wagen. Die erste Person kommt zurück, und mehrere gehen hinein. Anschließend wird das Auto umgeparkt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah die Richterin keine Gewerbsmäßigkeit.

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