Verhandlung beim Amtsgericht

18 Bäume der Stadt Wertheim illegal gefällt

62-Jähriger muss Geldstrafe in Höhe von 10 500 Euro zahlen und Wertersatz leisten

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Ein Händler (Holz, Gebrauchtwagen) und sein Helfer, beide aus Wertheim, entwendeten im März 2022 aus einem Wald bei Dertingen Brennholz im Wert von 90 Euro. Wegen Diebstahls erhielt der Händler am 28. November 2022 vom Amtsgericht Wertheim einen Strafbefehl über 50 mal 40 Euro. Wegen einer weiteren „Holzfällaktion“ bei Bestenheid verurteilte das Amtsgericht ihn nun wegen Diebstahls zu einer Strafe von 210 mal 50 Euro. Er muss 3800 Euro Wertersatz (Schaden) leisten, und der Anhänger wird eingezogen.

Anfang Januar 2023 fällte der 62-jährige im Bereich „Schleutlein“ oberhalb von Bestenheid 16 Kiefern und zwei Eichen, die der Stadt Wertheim gehörten. Er transportierte mit seinem Pkw-Anhänger die auf etwa 30 Zentimeter Länge (Sägespäne-Spuren) geschnittenen Stämme ab. Ein Wertheimer Förster bekam telefonisch einen Hinweis, schaute sich den Fällort an und erstattete Anzeige.

Der 43-jährige mitangeklagte Helfer bestritt, von der Illegalität der Aktion bei Bestenheid gewusst zu haben. Er habe nur beim Abtransport geholfen. Um das zu widerlegen, werden zu einem zweiten Verhandlungstermin weitere Zeugen geladen.

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Der Hinweisgeber hatte dem Förster berichtet, er habe den Baumfäller erkannt. Der ganze Vorgang sei ohne Absperrung erfolgt. Wegen der gleichen „unprofessionellen“ Fällschnitte vermutete der Förster, dass bei allen Bäumen dieselbe Person am Werk war.

Gemeinsam mit Polizeibeamten entdeckte er beim in der Nähe liegenden Holzlagerplatz des Verdächtigen auf dessen Anhänger frisch geschnittene, 30 Zentimeter lange Kiefernstämme mit Farbantragungen, wie sie im städtischen Wald verwendet werden. Das sonst vorhandene Holz war länger gelagert und von anderer Holzart. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft stellte die Polizei den Hänger sicher.

In der Verhandlung räumte der Hauptangeklagte zunächst nur das Fällen von zwei Bäumen und die Mitnahme des Holzes ein. Erst gegen Ende legte er ein volles Geständnis ab. So entging er dem zweiten Verhandlungstermin (weitere Verteidiger- und Gerichtskosten) und die Richterin beließ es im Urteil bei einer erneuten Geldstrafe. Der Anwalt aus Würzburg erklärte für seinen Mandaten Rechtsmittelverzicht.

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