Neue Verordnung

Werbach: Hundesteuer wird ab 1. Januar 2026 deutlich angehoben

Gemeinderat beschließt Vergünstigung für Hunde aus Tierschutz und Tierheimen.

Von 
Heike Barowski
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Ab 1. Januar 2026 wird die Hundesteuer in der Gemeinde Werbach deutlich ansteigen. Aber es gibt auch Vergünstigungen, beispielsweise bei Tieren, die aus dem Tierschutz stammen und Befreiungen für Diensthunde. © picture alliance/dpa

Werbach. In Werbach soll zum 1. Januar 2026 die Hundesteuer deutlich angehoben werden. Aber es wird auch Befreiungen und Steuervergünstigungen geben, das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend.

Aktuell sind in Werbach 272 Ersthunde und 24 Zweithunde gemeldet, darunter kein Kampfhund. Bei einem Steuersatz von 72 Euro pro Ersthund und 132 Euro für jeden zweiten Hund generiert die Gemeinde derzeit seit 2009 rund 19.500 Euro pro Jahr. Durch die nun beschlossene Erhöhung werden diese Steuereinnahmen auf 26.000 Euro steigen. Die Gebühr soll die Zahl der in der Gemeinde gehaltenen Hunde auf einem sozial verträglichen Maß halten, aber auch Tierheim-Zuschüsse, Kotbeutel und Abfallentsorgung, Reinigung und Pflege, gesetzliche Kontroll- und Verwaltungsaufgaben finanzieren, so Bürgermeister Georg Wyrwoll.

Bisher 72 Euro für den ersten Hund

In Werbach zahlt man aktuell 72 Euro pro Jahr für den Ersthund. Im Jahr 2009 wurde die Hundesteuersatzung das letzte Mal angepasst, wie Wyrwoll angab. Im Vergleich würde man sich damit unter dem Kreisdurchschnitt von 82 Euro bewegen. Weil seit der letzten Anhebung die Lebenshaltungs- und Verwaltungskosten um rund 37 Prozent gestiegen seien, soll die Hundesteuer angehoben werden (siehe Infokasten). „Diese Anpassung ist maßvoll und liegt unterhalb der Inflation“, betonte Wyrwoll. Kritik kam aus dem Gemeinderat zur massiven Anhebung des Satzes für den zweiten Hund. Hier orientiert sich die Gemeinde am 1:2-Verhältnis, so Wyrwoll.

Ein Anliegen des Gemeinderats war es, dass für Tiere, die aus sozialen, tierschutzrechtlichen Gründen gehalten werden, eine Steuerermäßigung greifen soll. Vorschlag war jedoch, dass dies erst ab dem zweiten Hund gelten soll. „Das erschließt sich mir überhaupt nicht“, so Ratsmitglied Christian Vogel (Aktive Bürger). Er plädierte dafür, dies bereits ab dem ersten Hund, der beispielsweise aus einem Tierheim kommt, zu gewähren. Unverständnis zeigte auch Max Killman (Unabhängige Bürgerliste). „Die 15 Prozent sind doch dafür gedacht, dass wir den Tierschutz und die Tierheime damit entlasten. Warum also erst ab dem zweiten Hund?“ Albrecht Rudolf (UBL) betonte mit Nachdruck, dass man die Aufnahme von Hunden aus dem Ausland, wie Rumänien und Polen keinesfalls fördern dürfe, weil diese als Ware gezüchtet würden. Auch Philipp Bopp (UBL) sprach sich dafür aus, dass die Vergünstigung nur für Tiere aus regionale Tierheimen gewährt werden sollte.

Roland Johannes (AB) verwies darauf, dass ein Großteil der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt fließe. Die Anhebung für den zweiten Hund sieht er als kritisch an. Einen überproportionalen Aufwand der Gemeinde für den Zweithund sehe er nicht. Sein Vorschlag, dass der zweite Hund genauso viel Steuern kosten soll wie der erste, wurde nicht angenommen. Nach kurzer Beratung wurde die Satzung dahingehend geändert, dass die Vergünstigung von 15 Prozent bereits ab dem ersten Hund, der aus Tierschutz oder heimischem Tierheim stammt, geändert wird. Bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde die Änderung der Satzung angenommen und damit die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen.

Albrecht Rudolf regte in diesem Zusammenhang eine Katzenschutzverordnung an, die eine Steuer nach sich ziehen könne. Hier fehle es an einer landesgesetzlichen Ermächtigung, so Wyrwoll.

Aktuelle Hundesteuersätze

  • Die Erhebung der Hundesteuer hat eine lange Tradition . Sie wurde erstmals 1807 in Offenbach am Main erhoben und ist heute in jeder Gemeinde umgesetzt. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Das bedeutet, die Gemeinden legen die Höhe selbstständig fest (Quelle: Bund der Steuerzahler).
  • Mit 102 Euro für den Ersthund ist Külsheim im Kreis Spitzenreiter, gefolgt von Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim, die je 96 Euro für den Ersthund veranschlagen. Im Durchschnitt werden im Landkreis 82 Euro Steuern pro Jahr für den Ersthund gezahlt. Deutlich unter Durchschnitt liegt mit je 60 Euro die Hundesteuer in Wittighausen, Niederstetten und Ahorn.
  • Der höchste Steuersatz in Deutschland für den ersten Hund wird aktuell in Mainz mit 186 Euro fällig, gefolgt von Hagen und Wiesbaden mit jeweils 180 Euro. Die geringste Hundesteuer wird mit 24 Euro die niedersächsische Kreisstadt Winsen (Luhe), gefolgt von Passau (30 Euro). Insgesamt bleiben nur neun der befragten 231 Kommunen (rund vier Prozent) mit ihrem Hundesteuersatz unter der 50-Euro-Marke. Im Durchschnitt schlägt der erste Hund eines Haushalts in den befragten Kommunen mit 99,62 Euro zu Buche.
  • Die Hundesteuer in Werbach wird für den Ersthund von 72 Euro auf 96 Euro angehoben und für den Zweithund von 132 Euro auf 192 Euro pro Jahr. Die Steuersätze für Kampfhunde bleiben ebenfalls unverändert bei 600 Euro für den Ersthund und 1200 Euro für den zweiten Hund.
  • Die Ermäßigungen und Befreiungen für bestimmte Hunde in Werbach, wie beispielsweise Diensthunde, Rettungshunde, Blindenhunde bleiben bestehen. Ergänzt wurde die Befreiung um Assistenzhunde. Steuerlichen Vorteil gibt es ebenfalls für Jagdhunde, die von jagdausübungsberechtigten Personen für die Jagd gehalten werden.
  • Für Hunde, die unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten gehalten werden (als Pflegestation, aus dem Tierschutz oder Tierheim übernommen wurden), tritt eine Steuerermäßigung von 15 Prozent in Kraft. Es muss eine Übernahmebescheinigung vorliegen in nachgewiesen wird, dass der Hund vorher in einem inländischen Tierheim untergebracht war. Auch eine „Traces“-Bescheinigung gilt (Traces dient der Dokumentation von Tier- und Warensendungen innerhalb der EU sowie der Einfuhr aus Drittländern). Die Unterlagen sind mit der Anmeldung vorzulegen. Die Gemeinde kann im Zweifel weitere Nachweise verlangen und die Ermäßigung widerrufen, wenn Angaben unrichtig sind.
  • Die Gebühr für eine Ersatzmarke bei Verlust steigt von 5 Euro auf 10 Euro. hei

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Wertheim

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