Weikersheim. Geplant sei, die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Die Priorisierung der benötigten Sanierungsleistungen erfolge auf der Grundlage der für die Betriebssicherheit und den grundsätzlichen Erhalt des Gebäudes wichtigsten Bauleistungen. Desweiteren wurde wesentlich auf die Verbesserung von Energieverbräuchen und die damit verbundene Reduzierung von Emissionen und Unterhaltskosten geachtet.
Maßgeblich für den Umfang und Aufteilung der Sanierung in zwei Bauabschnitte waren die aktuellen begrenzen finanziellen Möglichkeiten – aufgrund von Kostensteigerungen.
Daraus resultierte eine Abwägung der Sanierungsbereiche und Leistungen, unter der Berücksichtigung einer sinnvollen und zielführenden zukünftigen Fortführung der Sanierung des Hallenbads.
Bedeutendstes Gewerk ist zunächst der Ersatzneubau des Daches mit einer Neueindeckung der Badehalle und Tragwerkkonstruktionen. Die sei eine zwingende Maßnahme, denn die Standsicherheit sei nur noch bedingt gewährleistet, der Dachaufbau beschädigt. Ziel: Standsicherheit und Erhalt des Gebäudes sowie die baurechtlich geforderte energetische Sanierung. Die Sanierung soll noch in diesem Jahr beginnen. mrz
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