Aub. Stromgewinnung mittels Fotovoltaik war das bestimmende Thema bei der jüngsten Sitzung des Auber Stadtrates. So befasste sich das Gremium zunächst mit einer geplanten Anlage auf dem Gelände des Schlachthofes Neckermann.
Die Betreiber des Schlachthofes wollen auf ihrem Gelände an der Simmershöfer Straße eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von rund einem Hektar errichten und jährlich Strom von einem Megawatt peak (Mwp) erzeugen. Die Anlagen sollen in Ost-West-Richtung aufgestellt werden. Drei Elemente übereinander sollen bis in eine Höhe von rund 3,5 Metern reichen.
Erik Vorlaufer von der VWPG GmbH und Co. KG aus Wallmersbach erläuterte dem Stadtrat das Vorhaben. Um es verwirklichen zu können, müsste der Stadtrat den Flächennutzungsplan ändern und einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufstellen.
Die Fachbehörden haben laut Vorlaufer bereits signalisiert, dass es für den Bau der Anlage nicht schädlich sei, dass auch ein Vogelschutzgebiet und ein Bodendenkmal berührt sind. Die notwendigen Ausgleichsflächen können auf der Fläche des Bodendenkmals bereitgestellt werden. Bedenken gegen das Vorhaben warf Ratsmitglied Theo Theuerkaufer ein. Er wollte das Thema vertagen und zunächst prüfen, ob die Anlage auf dem Dach des Schlachthofes errichtet werden könnte. Er befürchtet, dass weitere Flächen aus dem Auber Jagdrevier genommen werden und die verbleibende Fläche bald kein eigenständiges Jagdrevier mehr bildet. Karlheinz Krieger befürchtete Blendwirkung durch die Elemente für den Verkehr auf der nahen Kreisstraße nach Simmershofen. „Auf dem Dach sind die Anlagen nicht möglich, dies wurde bereits überprüft“, entgegnete Vorlaufer. Die Fläche würde nicht ausreichen, außerdem müsste die Statik geändert werden. Zur Blendproblematik wurde bereits ein Gutachten erstellt, möglicherweise müssten entsprechend Sträucher gepflanzt werden.
Den Antrag auf Vertagung lehnte der Stadtrat schließlich mit neun Gegenstimmen ab, beschloss abschließend mit drei Gegenstimmen die entsprechenden Planungen in die Wege zu leiten.
Das Thema Fotovoltaik beschäftigte den Stadtrat auch, als es darum ging, entsprechende Anlagen auch im Bereich des denkmalgeschützten Altstadtensembles zu ermöglichen. Die Gesetzeslage hat sich geändert und entsprechendes Interesse sei vorhanden. Dies habe eine gut besuchte Veranstaltung dazu im Sommer gezeigt. Städtebauplaner Franz Ullrich erläuterte die Möglichkeiten, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben. Entsprechende Anlagen seien möglich, sofern die erzeugte Energie für den Eigenbedarf gewonnen werde.
Im Stadtraum mit hoher Wahrnehmbarkeit oder Fernwirkung muss zusätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern zur Straße eingehalten werden. Im Umgriff von Einzeldenkmalen und wertvollen Gebäuden müssen die Anlagen, sofern das Dach neu eingedeckt wird, strukturell in die Dachhaut integriert werden, andernfalls an die Dachhaut angepasst werden. Bei Gebäuden mit hohem Denkmalwert sind Fotovoltaikanlagen nur mit individuellen Sonderlösungen zulässig. Klaus Saliger äußerte Bedenken, dass auch Anlagen auf Nebengebäuden das Stadtbild verändern würden. An ein geändertes Stadtbild werde man sich gewöhnen müssen, bemerkte Franz Merkel. Krieger war der Meinung, man solle auch den Bewohnern der Altstadt die Möglichkeit geben, sich auf moderne Art mit Energie zu versorgen.
Der Bürgermeister erläuterte zum weiteren Vorgehen, mit den Fachbehörden das Thema zu diskutieren und die geänderte Gestaltungssatzung dann in den Stadtrat zu bringen. Für den voraussichtlichen Förderbedarf der Städtebauförderung für die kommenden Jahre meldet der Stadtrat für das kommunale Förderprogramm 150 000 Euro, für die Beschilderung des Altstadtrundweges 32 000 Euro, für die Städtebauplanung 24 000 Euro, für den Erwerb des Gebäudes Marktplatz 3 39 000 Euro, für die Entwicklung eines Museumskonzept zur neuen Synagoge 120 000 Euro und jeweils 100 000 Euro für Grunderwerb zur Belebung der Altstadt sowie für die Weiterführung des Projektes Marktplatz 25 an.
Für das letztgenannte Projekt sind im Jahr 2025 weitere 300 000 Euro vorgesehen wie auch für die Sanierung des Renaissancegebäudes Marktplatz 19. Zu all diesen Kosten erwartet der Stadtrat Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung von 80 Prozent. Wie in den vergangenen Jahren beantragte die Bundeswehr, im Bereich des Gollachtales bei Baldersheim und Burgerroth Außenstarts und -landungen zu genehmigen. Vorgesehen sind bis zu 200 Landungen im Jahr. Die Luftmanöver dürfen nur durchgeführt werden außerhalb der Brutzeit der Vögel.
Ratsmitglied Michael Neckermann trug Bedenken der Jäger vor, durch die Landungen und Starts werde das Wild aufgeschreckt und verängstigt. Mit knapper Mehrheit genehmigte der Stadtrat den Antrag der Bundeswehr dennoch. Die Genehmigung gilt für drei Jahre.
Als Erfolg bezeichnete der Bürgermeister die Stadt Aub-App. Diese sei bereits 1187 mal heruntergeladen und zumeist auf Smartphones installiert worden.
An der neu errichteten Gollachbrücke wurde das dort verlegte Pflaster entfernt und stattdessen eine Asphaltdecke aufgebracht. Das Pflaster erwies sich den Belastungen durch den Verkehr dort als nicht gewachsen.
Im Siedlungsgebiet Heerstraße II wurde inzwischen mit dem Bau des Lärmschutzwalles begonnen, die Erschließung ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Menth gab auch den Preis für die Bauplätze dort bekannt. Nach der Kostenberechnung beträgt dieser 179 Euro je Quadratmeter. Darin sind auch schon die Erschließungskosten enthalten. Einige Interessenten seien bereits vorhanden.
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