Friedhof Walldürn - Landratsamt kommt nach Prüfung des Sachverhalts zum Ergebnis, dass keine Ordnungswidrigkeit vorlag

Verfahren wurde eingestellt

Von 
Michael Fürst
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Auf frischen Grabhügeln und im Container an der Leichenhalle des Walldürner Friedhofs waren im vergangenen Jahr Überreste Verstorbener sichtbar geworden. Das Landratsamt stellte nun fest, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. © FN

Walldürn. Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises hat das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Bestattungsunternehmer, der bis Ende vergangenen Jahres im Auftrag der Stadt Walldürn hoheitliche Aufgaben auf dem Walldürner Friedhof ausgeführt hat, eingestellt.

Auf Anfrage der FN teilte die Behörde mit, „dass der zuständige Fachdienst nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis kam, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.“ Zwischen Juli und September 2020 waren nach Erdbestattungen mehrfach Überreste Verstorbener an der Oberfläche von Grabhügeln und in einem an der Leichenhalle bereitgestellten Container für Erdaushub sichtbar geworden (die FN berichteten). Anfang Oktober 2020 war der Inhalt dieses Containers auf der von der Stadt Walldürn betriebenen Erdaushubdeponie des Landkreises zwischen Walldürn und Glashofen entsorgt worden.

Polizei hat ermittelt

Die Polizei hatte daraufhin wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz ermittelt. Darin ist geregelt, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig mit Verstorbenen unwürdig oder in gesundheitlich bedenklicher Weise umgeht.

Im weiteren Verfahren kam das Landratsamt jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Ordnungswidrigkeit vorgelegen habe. Der Unternehmer habe nach Bestattungen „überschüssigen Aushub gemäß des Vertrags über Bestattungsdienste zwischen der Stadt Walldürn und dem Unternehmen ordnungsgemäß und an geeigneter Stelle auf dem von der Stadt bestimmten Ablagerungsplatz innerhalb des Friedhofs entsorgt“. Den Inhalt des Containers habe nicht der Bestatter auf der Deponie abgelagert. Die Stadt artikulierte, dass sie weder von der Polizei noch vom Landratsamt gehört worden sei.

Der ganz offensichtlich zu Unrecht beschuldigte Unternehmer sagte auf Nachfrage der Fränkischen Nachrichten: „Ein verärgerter Walldürner fühlte sich bei einer privaten Streitigkeit ungerecht behandelt. Daraufhin hat er unser Unternehmen völlig unbegründet angezeigt. Leider muss die Polizei auch bei haltlosen Vorwürfen ermitteln. Ich freue mich jedenfalls über die positive Aufklärung der Sache.“

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen weitere Personen gab es nach Auskunft des Landratsamts in dieser Angelegenheit nicht.

Ressortleitung Reporterchef und Leiter der Sportredaktion

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