Flächennutzungsplan „Schöner Busch“ - 10,78 Hektar Wald sollen für eine Erweiterung von Procter & Gamble in Gewerbeflächen umgewandelt werden

Ohne Bedarfsnachweis keine Rodung

Von 
Ralf Scherer
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Auf dem Werksgelände von Procter & Gamble (rechts, im Vordergrund) gibt es kaum noch Erweiterungsmöglichkeiten. Deshalb will die Stadt Walldürn 10,78 Hektar des südlich gelegenen Waldes im Distrikt „Schöner Busch“ in Gewerbeflächen umwandeln. © Ralf Scherer

Walldürn. Um für Procter & Gamble Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen, will die Stadt Walldürn 10,78 Hektar des südlich an das Werksgelände angrenzenden Waldes in Gewerbeflächen umwandeln. Den dafür notwendigen Antrag für eine Waldumwandlungserklärung hat der für die Änderung des Flächennutzungsplans „Schöner Busch“ zuständige Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hardheim-Walldürn beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg gestellt.

Weil es sich bei der Waldfläche um mehr als zehn Hektar handelt, gelten für eine Rodung zugunsten einer gewerblichen Nutzung verschärfte Bedingungen. Bevor die Abteilung Forstdirektion des RP über den Antrag entscheiden kann, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dabei muss das von der Verbandsversammlung des GVV im November beauftragte Ingenieurbüro für Umweltplanung Walter Simon (Mosbach) untersuchen, wie sich die Rodung des Waldes beispielsweise auf Menschen, Tiere und Pflanzen auswirken würde.

Viele Aspekte, die dabei berücksichtigt werden müssen, sind von vorne herein festgelegt. Ob es darüber hinaus Klärungsbedarf gibt, war Gegenstand eines sogenannten Scoping-Termins am Donnerstag im „Haus der offenen Tür“. Gut drei Stunden lang diskutierten neben den Vertretern des GVV, der Walldürner Stadtverwaltung und des Landratsamts auch Repräsentanten von Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie der Forstverwaltung und der Bundeswehr über den Umfang und die Aufgaben zur Untersuchung des Waldgebiets. Unter der Leitung von Birgit Ihrig vom Fachbereich Forstpolitik des RP Freiburg wurden schließlich die Kriterien verbindlich festgelegt, die in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen.

Weil eine Waldumwandlungserklärung eine hohe Rechtsverbindlichkeit in Aussicht stelle, sei im Vorfeld eine intensive Prüfung der Auswirkungen einer Rodung der Fläche auf die Umwelt notwendig, erklärte Ihrig. Werde die Waldumwandlungserklärung am Ende des Verfahrens erteilt, sei diese für die Dauer des Flächennutzungsplans gültig. Sollte P&G den Standort doch nicht erweitern, dürfe kein anderes Unternehmen die Waldumwandlung in Anspruch nehmen.

Kahlflächen vermeiden

Gerodet werde der Wald nicht auf einen Schlag, sondern nach Bedarf. Die Voraussetzung dafür sei die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung. Diese sei drei Jahre lang gültig und verfalle, falls P&G in diesem Zeitraum keine Erweiterung beginnt. „Wir achten darauf, dass keine Kahlflächen entstehen“, betonte Ihrig. Den Bedarf müsse P&G konkret nachweisen. „Wir werden auf entsprechende Aussagen drängen.“

Zuvor hatte Walter Simon die wesentlichen Aspekte seiner Untersuchungen erläutert und war in diesem Zusammenhang auf die Funktion des Waldes, auf sensible Tier- und Pflanzenarten sowie mögliche Auswirkungen der beabsichtigten Rodung auf die Umwelt eingegangen. Um Planungssicherheit zu erlangen, regte er an, auch das Vorkommen der Haselmaus zu untersuchen. Den Hinweis auf einen aktenkundigen CKW-Störfall im Bereich der Erweiterungsfläche nahm er ebenso in seinen Aufgabenkatalog auf wie die Bitte, bei den Untersuchungen „sehr nah an den Standards“ zu bleiben.

Klären soll Simon im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung außerdem, ob es Alternativen für eine Rodung des Waldes gibt. Waren zu Beginn des Verfahrens 21,6 Hektar für die Umwandlung in Gewerbeflächen vorgesehen, schrumpfte zwischenzeitlich die Fläche zum Schutz der Anwohner in der Waldstraße sowie des Barnholzgrabens und des Biotops „Rotenbuckel“ auf 14 Hektar. Die abermalige Reduzierung auf 10,78 Hektar erklärten Bauamtsleiter Christian Berlin und Sebastian Rohnacher vom GVV mit der Bereitschaft von P&G, das bisherige Firmengelände weiter verdichten und einschließlich des bisherigen Parkplatzes optimal nutzen zu wollen. Die knapp elf Hektar seien jedoch die Mindestfläche, die in einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren zusätzlich benötigt werde. Ein Ausweichen etwa in den Verbandsindustriepark sei unrealistisch, weil P&G eine direkte Verbindung von Werksgelände und Erweiterungsfläche benötige.

Ergebnisse im Spätherbst

Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich notwendiger Ausgleichsmaßnahmen liegen voraussichtlich im Spätherbst vor. Dann erhält auch die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Als ein Bestandteil, aber nicht als allein ausschlaggebendes Kriterium, fließt die Umweltverträglichkeitsprüfung in die forst- und naturschutzrechtliche Bilanzierung ein. Erst wenn das RP Freiburg den Antrag für die Waldumwandlungserklärung genehmigt hat, kann die Verbandsversammlung des GVV über eine Änderung des Flächennutzungsplans „Schöner Busch“ entscheiden.

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