Ausschuss für Technik und Umwelt

Netzwerk der Natur

Biotopverbundplan vorgestellt

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ds
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Walldürn. Der Biotopverbundplan Baden-Württemberg war am Dienstagabend bei der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt des Gemeinderates (ATU) im Haus der offenen Tür ein Punkt der Tagesordnung. Bürgermeister Markus Günther sagte, das Land Baden-Württemberg habe sich bis 2030 das Ziel gesetzt, mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche als funktionale Biotopverbundfläche zu entwickeln. Der Biotopverbund sei das Netzwerk der Natur, das die Lebensräume von Tieren und Pflanzen miteinander verbinde, so dass diese wandern und sich genetisch austauschen könnten. Aus diesem Grunde seien laut Naturschutzgesetz Baden-Württemberg alle öffentlichen Planungsträger verpflichtet, die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen und zur Umsetzung Biotopverbundplanungen zu erstellen oder die Landschafts- und Grünordnungspläne neu anzupassen.

Im Rahmen der der kommunalen Biotopverbundplanung würden alle naturschutzfachlich relevanten Flächen in der Kommune untersucht und auf ihre Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund überprüft. Ziel sei es dabei, den landesweiten Fachplan Landesweiter Biotopverbund zu überprüfen und auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Für Flächen, welche sich in einem ungünstigen Zustand befinden, würden Maßnahmenvorschläge für deren Aufwertung erarbeitet oder es könnten Maßnahmen für die Anlage neuer Trittsteinbiotope vorgeschlagen werden. Die anschließende Umsetzung der Planung sei freiwillig.

Anschließend wurden die ATU-Mitglieder von der Biotopverbundbotschafterin des Landschaftserhaltungsverbandes Neckar-Odenwald-Kreis, Luise Klingmann, zum Thema Biotopverbundplanung informiert.

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Arno Boas
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Momentan seien zahlreiche Populationen gefährdeter Arten und damit die biologische Vielfalt weltweit, in vielen Ländern rund um den Globus, landesweit, regional und auf der Ebene der einzelnen Städte und Kommunen bedroht.

Ursachen hierfür seien eine verringerte Durchlässigkeit der Landschaft durch die Siedlungsentwicklung und andere Barrieren, durch die Intensivierung der Landwirtschaft, die Nutzungsaufgabe schwer zu bewirtschaftender Flächen, die Sukzession und Aufforstung im Offenland sowie Veränderungen durch den Klimawandel. Die Folgen seien eine Minderung des Lebensqualität, Lebensraumverluste sowie die Verinselung beziehungsweise Fragmentierung der Lebensräume.

Ein wichtiger Lösungsansatz sei hier der Biotopverbund, der die Vorkommen heimischer Arten und ihrer Lebensräume vernetze. Ziele des Biotopverbunds seien die heimischen Arten und Lebensräume zu sichern, die Aufwertung und Neuanlage von Lebensräumen sowie die Ermöglichung von Genaustausch und Wiederansiedlung.

Ziel laut Paragraf 22 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg bis 2030 sei, einen funktionalen Biotopverbund schrittweise auf 15 Prozent der Offenlandfläche als funktionale Biotopverbundfläche zu entwickeln. Alle öffentlichen Planungsträger seien verpflichtet, die Belange des Biotopverbundes zu berücksichtigen. Zur Umsetzung sollen beziehungsweise müssen die Gemeinden Biotopverbundpläne erstellen oder Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen. Planerische Grundlage sei der „Fachplan Landesweiter Biotopverbund“ der LUBW.

Kulissen des Biotopverbundes seien Trockenstandorte (Magerrasen oder Hohlwege), mittlere Standorte (Streuobst, Mähwiesen) und feuchte Standorte (Nasswiesen, Hochstaudenflure) mit Ableitung von Kernflächen. Neu sei die Kulisse der Gewässerlandschaften.

Nach diesen allgemeinen Ausführungen ging die Referentin näher auf die Situation in Walldürn ein, wobei sie die ersten Schritte zur Biotopverbundplanung aufzeigte:

Vorstellung des Konzepts Biotopverbund durch den LEV; Beschluss zur Beauftragung der Planung durch den Gemeinderat; Angebotseinholung bei Planungsbüros; Förderantrag stellen; Planung Maßnahmenumsetzung.

Als Vorteile einer kommunalen Biotopverbundplanung wurden von ihr last but not least genannt:

Umfassender Überblick über den Zustand der Natur im Gemeindegebiet.

Grundlage für Fortschreibung von Landschafts- und Grünordnungsplänen.

Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Durchführung konkreter Maßnahmen.

Sinnvolle Maßnahmen und Flächen für den Ausgleich von Eingriffen.

Biotopverbund-Maßnahmen können als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden. Grundlage für vorausschauende Bauflächenentwicklung.

Grundlage für die Erhaltung und den Ausbau der Naherholung im Gemeindegebiet.

Imagepflege der Gemeinde.

Förderung aktuell sehr hoch, Entwicklung unklar

Diesem Vortrag schloss sich danach dann noch eine rege geführte Diskussion an. ds

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