Walldürn. Bauanträge und Vergaben standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt im Walldürner Gemeinderat (ATU) unter dem Vorsitz von Bürgermeister Meikel Dörr im „Haus der offenen Tür“.
Zunächst ging es um den Bauantrag eines Antragstellers aus Walldürn für den Neubau von zwei Acht-Familienhäusern sowie den Neubau einer Carportanlage für zwölf Pkw und sieben Stellplätze für Pkw auf einem Grundstück in der Hebelstraße. Sachgebietsleiter Klaus Müller vom Bauamt der Stadt Walldürn gab den Ausschussmitgliedern die nötigen Informationen.
Dieser Bauantrag sei bereits am 13. Juni in der damaligen ATU-Sitzung beraten worden, in der dann auch das gemeindliche Einvernehmen in Verbindung mit den erforderlichen Befreiungen erteilt worden sei. Mittlerweile sei allerdings diese damalige Planung in Teilen geändert worden, die sich auf den Verzicht der Tiefgarage und des Kellergeschosses sowie die nun geplante Errichtung einer Carportanlage und von Stellplätzen für Pkw beziehen würden. Aus diesem Grunde habe die Baurechtsbehörde eine neuerliche Aufforderung wegen Mitteilung zum gemeindlichen Einvernehmen in Verbindung mit den weiteren erforderlichen Befreiungen angefordert.
Mehrere Befreiungen
Für das Bauvorhaben seien laut Baurechtsbehörde nun nachfolgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich: Laut Bebauungsplan werden mit der Carportanlage die Baugrenzen überschritten, aber ein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von mindestens 1,62 Meter eingehalten. Ferner sind gemäß Bebauungsplan Stellplätze und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Und schließlich ist gemäß dem Grundsatzbeschluss des ATU bei Carports, die direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche angefahren werden, ein Abstand zwischen Straßengrenze und Carport von 1,5 Meter einzuhalten. Nach kurzer Aussprache und Diskussion erteilte der Ausschuss diesem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Ausschuss vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden dem Bauantrag eines Antragstellers aus Gottersdorf zur Herstellung einer Einfriedung zur Erweiterung der Gartenfläche zur Hundehaltung auf zwei Grundstücken in der Buchbaumstraße.
Es ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns ohne Sichtschutz in einer Höhe von 160 Zentimetern vorgesehen. Die Einfriedung zu den beiden benachbarten Flurstücken wird mit einem Abstand von 60 Zentimetern errichtet. Die Errichtung der Einfriedung soll erfolgen, um eine artgerechte Haltung der dort gehaltenen Polizeihunde gewährleisten zu können. Auf dem einen benachbarten Flurstück wird ebenfalls ein Hund und auf dem anderen benachbarten Flurstück regelmäßig Schafe und Kühe gehalten. Die Einfriedung soll eine sichere Haltung aller Tiere gewährleisten.
Der Ortschaftsrat Gottersdorf hatte dem Bauantrag zuvor bereits mehrheitlich zugestimmt.
Im Anschluss ging es um einen von der CDU-Gemeinderatsfraktion gestellten Antrag zur Errichtung von mindestens einem Trinkwasserbrunnen in jedem Ortsteil sowie in der Kernstadt mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Walldürn im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen (weiterer Bericht folgt),
Danach beschloss der Ausschuss im Zuge der Sanierung der Atemschutzwerkstatt in Walldürn die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 an das Büro Johann und Eck Architekten-Ingenieure in Bürgstadt zu deren Angebotspreis von rund 52 358 Euro. ds
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