Tauberbischofsheim. Die Zahl der Verkehrsschilder an der Tauberbischofsheimer Nordbrücke wächst fast so wie die Vorfreude auf den Frühling. Nach dem neuen Ortseingangs- beziehungsweise Ausgangsschild, das im Herbst aufgestellt worden war (wir berichteten), gibt es nun zwei weitere Schilder. Die Doppeltafeln gelten für die Verkehrsteilnehmer, die vom Kreisverkehr in Richtung „Kirschengarten“ fahren, und befinden sich wenige Meter vor der eigentlichen Brücke. Vor der Ampelanlage steht zusätzlich noch ein provisorisches „50“-Schild.
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Wie es zu dieser „70“- und „Achtung, Ampel“-Tafel kam, erklärte der Pressesprecher des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, Markus Moll, den FN auf Anfrage folgendermaßen: „Außerhalb geschlossener Ortschaften muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Lichtzeichenanlagen auf 70 km/h beschränkt werden. Aufgrund dieser straßenverkehrsrechtlichen Vorgabe wurden die Verkehrszeichenkombinationen ,Lichtzeichenanlage’ und ,Zulässige Höchstgeschwindigkeit‘ (70 km/h) aufgestellt.“
Ortstafeln waren „falsch platziert“
Wie berichtet, so Moll weiter, „haben wir vor einiger Zeit in Abstimmung mit der Stadt Tauberbischofsheim die Standorte der zuvor falsch platzierten Ortstafeln korrigiert. In diesem Zusammenhang wurde von uns auch die Aufstellung der Schilder ,Lichtzeichenanlage‘ und ,Zulässige Höchstgeschwindigkeit‘ (70 km/h) angeordnet. Möglicherweise hat die Stadt die Schilderkombination auf der Nordbrücke erst jetzt oder vor kurzem aufgestellt; sie war aber im Rahmen der Änderung von Anfang an vorgesehen.“
Die Schilder, so Markus Moll, „stehen sowohl auf der Nordbrücke als auch jeweils an der Landesstraße“. Aus Richtung „Kirschengarten“ kommend könne auf die Aufstellung verzichtet werden, weil dieser Bereich innerorts liege.
Die neuen Schilder stünden laut dem Pressesprecher nicht in Zusammenhang mit dem Unfall, der sich am 9. Januar zwischen der Zufahrt zum Recyclinghof und dem Kreisverkehr ereignet hatte. Dabei war eine Frau mit ihrem Auto gegen einen Baum und ein Verkehrsschild geprallt.
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