Tauberbischofsheim. Jetzt steht der Termin für die Neuwahl des Gemeinderats in Tauberbischofsheim fest. Am 5. Februar 2023 sind die Bürger der Kreisstadt dazu aufgerufen, an die Urne zu gehen. Der Gemeinderat stimmte am Mittwochabend geschlossen für diesen Termin, der von der Stadtverwaltung vorgeschlagen wurde.
Die vorzeitige Neuwahl ist notwendig, da der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim den Landkreis per Urteil vom 19. Juli dazu verpflichtet hat, die Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 für ungültig zu erklären (die FN berichteten). Der VGH gab damit einer Bürgerin des Stadtteils Impfingen recht, die gegen die Wahl Einspruch erhoben hatte. Auch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte der Klage bereits stattgegeben.
Konkret geht es in dem Fall darum, dass die Klägerin die Wahl in Teilen als verfassungswidrig ansah. Denn jeder der sechs Ortsteile der Kommune im Main-Tauber-Kreis habe jeweils einen garantierten Sitz im Gemeinderat - unabhängig von der Einwohnerzahl. Damit sei die Stimme eines Bürgers aus einem kleinen Ortsteil weniger wert als die eines Wählers aus einem größeren Ortsteil. Auch der VGH sah das so. Die Sitzverteilung müsse im Regelfall nämlich so sein, dass Stadtteile gemessen am Anteil der Bevölkerung im Gemeinderat repräsentiert würden.
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