Tauberbischofsheim. Die Stadt Tauberbischofsheim wird keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Der Landkreis prüft weiter intensiv den Sachstand und will die Mitte August endende Frist ausschöpfen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Sitz in Mannheim hatte mit seinem Urteil am 19. Juli die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt, dass die Kommunalwahlen in der Kreisstadt wiederholt werden müssen. Eine Revision hatte der 1. Senat des VGH ausgeschlossen. Lediglich eine Beschwerde gegen diesen Tatbestand ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils möglich.
Eine solche würde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig landen, erläuterte der stellvertretende Hauptamtsleiter Christian Gros bei der außerordentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch. Das aber würde eine Revision nur zulassen, wenn der VGH Baden-Württemberg gegen eine Rechtsnorm verstoßen hätte. Wenig Aussicht auf Erfolg sah die Stadt Tauberbischofsheim und hat sich deshalb für einen Verzicht entschieden. Dem folgten die Gemeinderäte bei einer Enthaltung. Der Landkreis wird sich diesem Beispiel aller Wahrscheinlichkeit nach anschließen.
Eine Einwohnerin des Tauberbischofsheimer Stadtteils Impfingen hatte am 10. Juni 2019 Einspruch gegen die Gemeinderatswahl in der Kreisstadt am 26. Mai eingelegt und verlangt, diese für ungültig zu erklären. Die Rechtsaufsicht des Main-Tauber-Kreises hatte das zurückgewiesen, woraufhin die Bürgerin beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt, einreichte.
Der VGH stellt in seiner Begründung fest, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart die Gemeinderatswahl zu Recht für ungültig erklärt hat. „Der Einspruch der Klägerin war teilweise zulässig und soweit er zulässig war, überwiegend begründet“, heißt es wörtlich. Er folgt der Argumentation der Klägerin insoweit als es ihr Recht gibt, dass der Ortsteil Impfingen, gemessen an seiner Einwohnerzahl, mit nur einem Sitz bei der unechten Teilortswahl unterrepräsentiert ist. Das gelte auch für Dittigheim und Distelhausen.
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