Einspruch

Erneute Wahlanfechtung in Tauberbischofsheim

Einspruch gegen die wiederholte Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim erhoben. Am 14. Februar ging die Einwendung beim Landratsamt des Main-Tauber-Kreises als zuständiger Behörde ein.

Von 
Heike von Brandenstein
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Am Abend der Wiederholungswahl am 5. Februar war die Hoffnung groß, dass nun alles rechtssicher in Tauberbischofsheim ist. Doch weit gefehlt. © Fabian Greulich

Tauberbischofsheim. Die konstituierende Sitzung des am 5. Februar neu gewählten Gemeinderats von Tauberbischofsheim hat noch nicht stattgefunden, da droht schon wieder Ungemach. Die Gerüchteküche hatte es bereits vermuten lassen, und auch Bürgermeisterin Anette Schmidt hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass es wiederum einen Einspruch gegen die Wiederholungswahl geben könnte.

Jetzt ist es Fakt, wie auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten bestätigt wurde. Am 14. Februar ging die Einwendung beim Landratsamt des Main-Tauber-Kreises als zuständiger Behörde ein. Ob ihn dieselbe Impfinger Bürgerin gestellt hat, die zuvor bereits gegen die Wahl von 2019 geklagt hatte, darf die Landkreisverwaltung aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen.

Begründung der Anfechtung

Die dem Landratsamt zugegangene neue Wahlanfechtung „wird im Wesentlichen damit begründet, dass ein Ortsteil der Stadt Tauberbischofsheim im Rahmen der unechten Teilortswahl nicht angemessen repräsentiert sei“, so der Sprecher des Landratsamts, Markus Moll. Zudem werde vorgetragen, dass der Beschluss des Gemeinderats zur Neufassung der Hauptsatzung im Vorfeld der Neuwahl aus formellen Gründen rechtswidrig sei.

Bürgermeisterin Anette Schmidt findet die wiederholte Anfechtung sehr ärgerlich. „Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir uns bei der Wahlwiederholung für eine Variante entscheiden mussten, die dem Urteil in irgendeiner Weise gerecht wird. Dabei waren wir uns immer bewusst, dass wir uns nach der Konstituierung mit der Hauptsatzung auseinandersetzen müssen.“ Klar sei aber auch gewesen, dass die Wahlwiederholung im selben Modus stattfinden muss wie die eigentliche Gemeinderatswahl 2019: als unechte Teilortswahl nämlich.

Das Argument, der Beschluss des Gemeinderats zur Neufassung der Hauptsatzung im Vorfeld der Neuwahl sei aus formellen Gründen rechtswidrig, ist aus Sicht der Bürgermeisterin nicht gerechtfertigt. Dass die Vorberatungen in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen stattgefunden hätten, werde kritisiert. Dass Ausschüsse in der Regel nicht öffentlich vorberieten, sei in Baden-Württemberg aber gängige Praxis, so Schmidt.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Kommunalamt wird nach Anhörung der Stadt Tauberbischofsheim und der wahlanfechtenden Person die Einspruchsgründe prüfen, darüber entscheiden und allen Seiten das Ergebnis mitteilen. Erst danach kann das Kommunalamt entscheiden, ob die Neuwahl rechtsgültig ist. Über den Einspruch, so Moll, sei grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Erst nach Feststellung der Rechtsgültigkeit der Wahl durch das Kommunalamt kann sich der neu gewählte Gemeinderat konstituieren. „Das kostet Zeit und kostet Kraft“, so Anette Schmidt. Zudem müsse jetzt noch genauer geschaut werden, welche Beschlüsse das Gremium überhaupt fassen dürfe. „Alles was läuft, läuft weiter und all das, was von zeitlicher Dringlichkeit ist, kann der Gemeinderat weiter beschließen“, informiert sie. Grundsätzlich neue Dinge dürften aber nicht angepackt werden.

Für die Wiederholung der Gemeinderatswahl mussten rund 57 300 Euro ohne die Kosten für das städtische Personal berappt werden. Geht jetzt das Szenarion von Anfechtung und Klage durch die Instanzen von vorne los und ein solch neues Verfahren dann so lange, dass die reguläre Wahl im kommenden Jahr dem Spuk automatisch ein Ende bereitet? Schließlich braucht die Vorbereitung für eine Wahl bei Einhaltung aller Fristen rund ein halbes Jahr.

Wie es weitergeht, was der Einspruch für die Konstitution des am 5. Februar gewählten neuen Gremiums bedeutet, werden die Fränkischen Nachrichten im Blick haben.

Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber

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