Einspruch

Erneute Wahlanfechtung in Tauberbischofsheim

Einspruch gegen die wiederholte Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim erhoben. Am 14. Februar ging die Einwendung beim Landratsamt des Main-Tauber-Kreises als zuständiger Behörde ein.

Von 
Heike von Brandenstein
Lesedauer: 
Am Abend der Wiederholungswahl am 5. Februar war die Hoffnung groß, dass nun alles rechtssicher in Tauberbischofsheim ist. Doch weit gefehlt. © Fabian Greulich

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