Seckacher Gemeinderat tagte

Kostenintensive Themen auf der Tagesordnung

Mehrkosten nicht nur für die Ausbaustufe 3 der Wasserversorgungskonzeption, sondern auch für die RÜB-Ertüchtigung

Von 
Liane Merkle
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Für den Kindergarten Großeicholzheim wurden in der jüngsten Sitzung des Seckacher Gemeinderats die Elternbeiträge neu festgesetzt. © Liane Merkle

Seckach. Drei überaus kostenintensive Themen beschäftigten das Seckacher Gemeinderatsgremium in seiner jüngsten Sitzung, und zwar durchweg aufgrund großer Kostensteigerungen, die man im Gremium natürlich – wenn auch zähneknirschend – zur Kenntnis genommen hatte.

Zunächst kümmerte man sich mit H. Droste als Vertreter des Büros Fritz-Planung aus Bad Urach um die Ausbaustufe 3 der Wasserversorgungskonzeption, genauer um die Auftragsvergabe zum Tief- und Rohrleitungsbau der Doppelleitung Seckach - Großeicholzheim mit Umbau des Hochbehälters „Mutschere“ und des Pumpwerks „Kohlplatte“.

Dabei wurde klar, dass die 2022 aktualisierte Kostenberechnung und der damals gestellte Förderantrag wieder überholt sind. Der Zuwendungsbescheid vom Oktober 2023 mit einer Förderquote von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betrug 2 920 900 Euro bei Gesamtbaukosten von 4 326 550 Euro.

Nach der Ausschreibung des Tief- und Rohrleitungsbaus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von rund 400 000 Euro inklusive Baunebenkosten. Die Mehrkosten entfallen mit rund 176 300 Euro auf Tief- und Rohrleitungsbau, rund 37 700 Euro auf die Erneuerung der Ortsnetzleitung in der Bannholz-Siedlung und der Großteil mit rund 186 000 Euro auf den Bau eines Übergabeschachtes mit Wasserzähler im Bereich der Bodenseewasserleitung. Dieser Übergabeschacht mit Wasserzähler und Stromanschluss wird notwendig, da die Förderleitung des Bodenseewassers, vom Angelteich bis zum HB Mutschere, mindestens zwölf Jahre im Eigentum der Gemeinde Seckach bleiben muss und erst danach an die Bodenseewasserversorgung übertragen werden darf.

Die Räte nahmen die Kostensteigerung zustimmend zur Kenntnis und bevollmächtigten die Gemeindeverwaltung mit der Beauftragung der Bietergemeinschaft Wolf & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Waldenburg, mit Schäfer Rohrnetz- und Anlagenbau GmbH, Dotternhausen, mit den Arbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 3 243 651 Euro netto, sobald die Zusage vom RP zur Förderung der Mehrkosten vorliegt.

Wie Gemeinderat Martin Müller jedoch anmerkte, werden sich die Seckacher sicher nicht über das Mischwasser freuen, worauf der Bürgermeister erklärte, dass aufgrund der Versorgungssicherung des Grundbedarfs Mischwasser künftig nicht mehr zu umgehen sein wird.

Nach dem Wasser folgte das Abwasser, genauer die Ertüchtigung der Regenüberlaufbecken RÜB 2 und RÜB 3 in Seckach sowie RÜB 002 in Großeicholzheim mit Steuer- und Messtechnik. Nachdem die erste Ausschreibung wegen deutlich überhöhter Preise im Mai letzten Jahres aufgehoben worden war, sind die Ausschreibungen auf Einsparmöglichkeiten überprüft und neu veröffentlicht worden.

Aufgrund der erneuten Submission erläuterte Oswald Gehringer vom Ingenieur-Büro Sack & Partner aus Adelsheim deutlich, dass die Steuer- und Messtechnik der defekten Rührwerke im RÜB 3 für 37 147 Euro nicht förderfähig ist. Dieses und die folgenden Angebote nahm das Gremium zustimmend zur Kenntnis und bevollmächtigte die Gemeindeverwaltung zur Auftragsvergabe, sobald die Zusage vom Regierungspräsidium zur Förderung der Mehrkosten vorliegt: Der Austausch soll – ebenso wie die Ertüchtigung der Steuer- und Messtechnik bei den anderen RÜBen für 237 921 Euro an die Firma eggs-elektroanlagen GmbH in Pietzhausen vergeben werden, das Gewerk Tiefbau an die Kispert Bau GmbH in Limbach zum Angebotspreis von 10 872 Euro, die Datenübernahme KLA Seckach zum Angebotspreis von 15 308 Euro an das Ingenieurbüro Ihrig in Seckach und die Datenübernahme KLA Allfeld an die Firma UFT in Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 6462 Euro, wobei man mit Förderkosten in Höhe von 220 000 Euro rechnet.

Insgesamt ergeben sich Mehrkosten in Höhe von rund 104 000 Euro gegenüber dem Förderantrag vom September 2021. Dennoch konnten gegenüber der aufgehobenen Ausschreibung vom Mai 2023 immerhin 107 000 Euro eingespart werden.

Die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie umfasst zu den beiden Anlagen im Großeicholzheimer Gewann „Heimat“ die Vorrangfläche „Spitzenwald“ mit 29,5 Hektar nördlich von Großeicholzheim an der Gemarkungsgrenze zu Bödigheim. Eine weitere Potentialfläche mit rund 53 Hektar westlich von Großeicholzheim auf den Gemarkungen Rittersbach, Heidersbach und Großeicholzheim war wegen des Fachbeitrags Artenschutz (Schwerpunktvorkommen der Kategorie A) abgelehnt worden. Die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beinhaltet neben den bestehenden 26,3 Hektar am Winterberg in Zimmern, Roter Markstein-Hirschboden und Krumme Fürch-Speckengrund in Seckach noch geplante 9,4 Hektar Im Loh in Seckach sowie in Zimmern 8,9 Hektar im Eichäcker, 6,3 Hektar am Zimmerbuckel und 10,5 Hektar im Aspenäcker-Krummenäcker. Diesen Fortschreibungen stimmte das Ratsgremium zu und bevollmächtigte die Verwaltung zur Einreichung der Pläne und Stellungnahmen, boten sogar zusätzlich noch zwölf Hektar im Gewann „Flitterbaum“ zur Aufnahme in den Plan an, unter folgenden Bedingungen: „1. Wenn der ländliche Raum schon prozentual deutlich mehr Flächen als der Ballungsraum für die Erneuerbaren Energien zur Verfügung stellt, dann erwarten wir auch, dass wir bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten unsere planerische Hoheit bedarfsgerecht ausgestalten können. Hierfür sollte rund um die bebauten Ortslagen ein Ring von 200 Metern im Regionalplan von jeglichen Einschränkungen befreit werden. 2. Sollten außerdem Projekte von Bund und Land zum Ausbau des ÖPNV sowie des Straßen- und Radwegenetzes im Ländlichen Raum bevorzugt gefördert werden.“ Als wichtigste Bekanntgabe sah man die Erläuterungen des Bürgermeisters zu der erneut verschobenen Fahrbahnsanierung der Ortsdurchfahrt Großeicholzheim, die nach den erfolgten Kanalsanierungen mehrmals von der Verwaltung angefragt wurden.

Als Antwort erhielt der Bürgermeister vom RP die Antwort, dass man zwar Verständnis für die Bürger habe, doch die Prioritäten verschieben mussten, weil der Zustand der Ortsdurchfahrt zwar nicht befriedigend, aber noch nicht verkehrsgefährdend Ganz anders die L 518, wo die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und eine Vollsperrung drohe. Man habe beschlossen, die zwei Millionen in die L518 zu investieren und den Abschnitt der L520 von Schefflenz-Kleineicholzheim und Großeicholzheim im nächsten Jahr in den Haushalt einzustellen und baulich umzusetzen.

Elternbeiträge für den Kindergarten Großeicholzheim

Erstaunlich wenig Interesse von Seiten der Eltern zeigte sich beim TOP „Neufestsetzung der Elternbeiträge für den Kindergarten Großeicholzheim für 2024/25 und 2025/26“. War im Kindergartenjahr 2020/21 noch eine Preiserhöhungsrate von nur 1,9 Prozent notwendig gewesen, so hatte man im laufenden Jahr mit 8,5 Prozent wohl die Erhöhungsspitze erreicht. Dennoch sind für 2024/25 noch 7,5 und für 2025/26 7,3 Prozent in der notwendigen Planung. Im Detail bedeutet das, dass das Gremium folgende Elternbeiträge je Kind einer Familie im den Kiga-Jahr 2024/25 Regelgruppe/VÖ-Gruppe festlegte: mit einem Kind 162/203 Euro, mit zwei Kindern 126/158 Euro, mit drei Kindern 85/106 Euro, mit vier und mehr Kindern 28/35 Euro. Für das Kiga-Jahr 2025/26: mit einem Kind 174/218 Euro, mit zwei Kindern 134/168 Euro, mit drei Kindern 92/115 Euro, mit vier und mehr Kindern 31/39 Euro. Wobei für 2024/25 noch das Angebot besteht, eine halbe Stunde vor 8 oder nach 14 Uhr gegen Mehrpreis von 37 Euro/Monat dazu zu buchen. Für die Kleinkindgruppe gelten die Elternbeiträge je Familie wie folgt: mit einem Kind 479/514 Euro, mit zwei Kindern 356/382 Euro, mit drei Kindern 240/258 Euro, mit vier und mehr Kindern 95/102 Euro. Das Tee-, Spiel- und Essensgeld bleibt bei einem monatlichen Betrag von fünf Euro. L.M.

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