Landgericht Mosbach

Osterburken: Angeklagte während Brandattacke wohl „stark betrunken“

Im Verfahren wegen schwerer Körperverletzung und versuchten gemeinschaftlichen Totschlags in Osterburken sorgen Erinnerungsprobleme für zusätzliche Unsicherheiten.

Von 
Nicola Beier
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Im Verfahren wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags stand der zweite Verhandlungstag am Landgericht Mosbach an. © Nicola Beier

Osterburken/Mosbach. Am Schwurgericht des Landgerichts Mosbach stand am Donnerstag der zweite Verhandlungstag im Fall der beiden Angeklagten V. und S. an, denen gemeinschaftlicher versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Sie sollen am 7. September 2024 gegen 23.34 Uhr versucht haben, das mutmaßliche Opfer O. im Rahmen einer Auseinandersetzung vorm Bistro „Return“ in Osterburken zu töten, in dem sie O. mit Benzin übergossen und versuchten, ihn anzuzünden (wir berichteten). Dr. Barbara Scheuble ist die Vorsitzende Richterin im Verfahren.

Fünf Zeugen und zwei Sachverständige machten am Donnerstag Angaben zum Tathergang. Außerdem wurden mehrere Videos aus der Bahnunterführung, vom Gehsteig vor dem Fitnessstudio und Aufnahmen von Zeugen gezeigt. Die Tat selbst war darauf allerdings nicht zu sehen.

Mutmaßliches Opfer konnte Angeklagte nicht eindeutig identifizieren

Das mutmaßliche Opfer O. schilderte den Tathergang aus seiner Sicht. Dabei konnte er die Angeklagten vor Gericht jedoch nicht eindeutig identifizieren und machte teils widersprüchliche Angaben. Er könne sich noch erinnern, dass V. und S. ihn angegangen und Mutterflüche ausgesprochen hätten, nachdem er ihnen keine Zigarette hatte geben wollen. Anschließend sollen V. und S. laut Anklage zu V. nach Hause gegangen sein und einen vollen Benzinkanister geholt haben. Danach seien beide zum Bistro zurückgelaufen und es sei wieder zu einer Auseinandersetzung gekommen.

Wer von beiden im späteren Verlauf allerdings das Benzin über ihn geschüttet hatte, konnte O. nicht sagen. Er erinnere sich aber daran, dass einer der beiden gesagt hatte: „Du wirst brennen“, woraufhin O. auf die Person zugegangen sei und gesagt habe: „Dann brennen wir zusammen.“ Als einer der Angeklagten dann das brennende Taschentuch in Os Richtung geworfen hatte, sei er aus der Benzinlache zurückgetreten. Diese brannte danach, was auf den Videos zu sehen war. „Ich habe nicht geglaubt, dass es einen Plan gab. Das haben sie einfach aus Bosheit gemacht“, äußert O. seine Vermutung, da beide Angeklagten „ordentlich betrunken“ gewesen seien.

Auch Zeuge hat Erinnerungslücken

Bevor es zur mutmaßlichen Brandattacke auf O. kam, haben zwei weitere Männer, die Zeugen V. und L., mit den Angeklagten gesprochen. Zeuge V. habe auf den Angeklagten V. eingeredet, damit dieser sich bei O. für die Beleidigungen entschuldige. Auch Zeuge V. sagte vor Gericht aus. Seine Erinnerung war allerdings sehr lückenhaft. „Ich war stark betrunken“, erklärte er. Ihm mussten mehrfach Aussagen vorgehalten werden. So hatte er bei der Polizei angegeben, dass der Benzinkanister „randvoll“ gewesen sei. Außerdem sagte er damals, dass der Angeklagte V. zu O. gesagt habe: „Ich zünde dich an.“ Auch Zeuge V. bezweifelte, dass die beiden Angeklagten V. und S. die Tat geplant hatten. Er gab außerdem an, dass alle „stark alkoholisiert“ gewesen seien.

Zwei weitere Zeugen beobachteten die Tat aus Autos heraus. Laut beider Aussagen waren die Angeklagten V. und S. alkoholisiert, was man am „schwankenden Gang“ und „Torkeln“ erkennen konnte. Ein Zeuge beobachtete zudem, dass es vor der Brandattacke zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und dem mutmaßlichen Oper O. gekommen sei. Wer allerdings das Benzin über O. geschüttet hatte, wisse der Zeuge nicht.

Keine Hinweise auf Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

Eine Sachverständige stellte bei keinem der Angeklagten deutliche Hinweise auf Einschränkung der Steuerungsfähigkeit während der Tat fest. Zwar sei auf den Videos zu erkennen, dass die Angeklagten alkoholisiert gewesen seien, doch die Tathandlung sei logisch nachvollziehbar: „Die Angeklagten gingen heim, holten den Kanister, zündeten das Taschentuch an und zogen sich anschließend zurück“, erklärte sie die Reihenfolge und sprach in diesem Zug von einem „zielgerichteten, geradlinigen Vorgehen“. Sie erklärte außerdem, dass das Übergießen von Benzin mit dem anschließenden Anzünden des Opfers zu starken Verletzungen bis hin zum sofortigen Tot hätte führen können.

Ein weiterer Sachverständiger ging auf die Alkohol- und Drogenhistorie der Angeklagten ein. V. sei zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat alkoholabhängig gewesen, so die Diagnose. Weitere psychiatrische Krankheiten oder Persönlichkeitsstörungen schloss er allerdings aus. Der Angeklagten S. sei zur Tatzeit nicht von Suchtmitteln abhängig gewesen.

Das Urteil im Fall wird voraussichtlich am Freitag, 24. Oktober, gesprochen.

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