Prozess

Mosbach/Bauland: Rund vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Landgericht Mosbach sprach den Angeklagten schuldig. Urteil noch nicht rechtskräftig.

Von 
Stefanie Čabraja
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Am Landgericht Mosbach fiel am Freitag, dem fünften Verhandlungstag, ein Urteil gegen einen Angeklagten wegen Vergewaltigung. © Stefanie Čabraja

Mosbach. Ein junger Mann wurde am Freitag am Landgericht Mosbach wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche Revision einlegen, demnach ist es noch nicht rechtskräftig. Ende Juni hatte der Vorsitzende Richter Michael Haas die Öffentlichkeit auf Antrag der Anwältin des mutmaßlichen Opfers, welche als Nebenklägerin auftrat, ausgeschlossen. Das Opfer war zum Zeitpunkt der Tat im Juli 2022 16 Jahre alt und damit minderjährig. Der Ausschluss sei außerdem aufgrund intimer Details sowie der Persönlichkeitsrechte des Opfers erfolgt. Erst die Urteilsverkündung am fünften Verhandlungstag war wieder öffentlich. Richter Haas fasste einige Punkte des Verfahrens zusammen, um damit auch das Urteil zu begründen.

Im Juli 2022 soll der damals 19-jährige Angeklagte am Rande eines Sportfestes im Bereich Adelsheim/Osterburken das mutmaßliche Opfer vergewaltigt haben. Sie hätten sich auf dem Fest kennengelernt und sich mehrfach geküsst. Die Frage des Angeklagten, ob das Mädchen mit ihm schlafen wolle, verneinte sie. Dennoch soll er sie an sein Auto gezogen haben, erläuterte der Richter. „Natürlich hätte sie sich mehr wehren können, aber sie hat sich nicht gewehrt. Und sie hat es auch damit erklärt, dass sie völlig überfordert war und nicht wusste, was mit ihr geschieht“, sagte der Richter. Der Angeklagte habe das Auto geöffnet und das Mädchen ins Auto gedrückt. Er soll den Geschlechts- und Oralverkehr teilweise in sehr erniedrigender Form erzwungen haben, fuhr Haas fort. Nach dem Akt soll der Angeklagte zum Mädchen gesagt haben: „Jetzt kannst du gehen!“

Nach der Tat habe das mutmaßliche Opfer eine Freundin auf dem Fest gesucht und sei mit ihr auf die Toilette gegangen. Dort habe sie ihrer Freundin erzählt, was passiert sei. Bei der Polizei habe das mutmaßliche Opfer die Tat zwei Tage später zur Anzeige gebracht. Richter Haas betonte, dass das Mädchen mit dem Geschehenen versucht habe umzugehen und damit erst mal klarkommen wollte. Ihrer Mutter habe sie sich nach zwei Tagen anvertraut. Diese sei mit ihr zur Polizei gegangen.

Mehrere Zeugen hätten im Verfahren ausgesagt, um ein mögliches Motiv von Seiten des Mädchens zu bestätigen: Sie wollte durch die Anschuldigungen gegenüber dem Angeklagten mehr Beachtung bekommen. Dieses Motiv habe das Gericht jedoch nicht feststellen können. Außerdem seien die Aussagen des mutmaßlichen Opfers sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht konstant und sehr detailliert gewesen, gab Haas bekannt. Sie habe nach den Angaben des Richters sehr viele eigene Empfindungen wiedergegeben. Die Aussagen des Angeklagten hingegen haben eher auswendig gelernt gewirkt und klangen für das Gericht nicht plausibel. Der Angeklagte habe nicht nur gegen den Willen der damals 16-Jährigen gehandelt, sondern auch mit Gewalt, wenn auch nur leichter Gewalt, so Haas.

Auch die Aussage der Mutter des Angeklagten habe das Gericht nicht überzeugt. Sie habe angegeben, zu dem Fest gefahren zu sein und dort den Geschlechtsverkehr im Auto gesehen zu haben. Gegen zwei Uhr in der Tatnacht habe sie ihrem Sohn jedoch eine Whatsapp-Nachricht geschrieben: „Wo bist du? Ich komme jetzt.“ Das spreche laut Haas eher dafür, dass diese Aussage eher an die Aktenlage angepasst gewesen sei. Denn die Tat sei zu diesem Zeitpunkt schon längst geschehen gewesen.

Nach einer Aussagenanalyse stand für das Gericht fest: „Die Aussage der Nebenklägerin ist glaubhaft“, betonte der Richter. Außerdem begründete Haas, weshalb der Angeklagte nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Dies sei durch den Lebenslauf des Angeklagten zu erklären. Er habe keinerlei Brüche aufzuweisen, bis auf ein nicht bestandenes Abitur. Er habe weitergearbeitet und einen Ausbildungsberuf erfolgreich erlernt. „Deshalb haben wir Sie wie einen Erwachsenen behandelt, der Sie ja auch sind“, erklärte Haas abschließend.

Nach der Urteilsverkündung und der kurzen Begründung verließen der Richter, die Schöffen sowie die Staatsanwältin den Saal. Übrig blieb eine Stille im Zuhörerbereich, schockierte Gesichter und ein Angeklagter, der die Hände vor dem Gesicht zusammenschlug.

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