Schlierstadt. Den Lebensraum eines streng geschützten Bibers zerstörte ein Unbekannter im Zeitraum zwischen dem 12. und dem 26. Juli in Schlierstadt am Schlierbach. Entlang des Baches in Richtung Eberstadt, im Gewann Käswiesen und Hellen Brünnle, auf einer Strecke von etwa einem Kilometer, entnahm der Täter vermutlich mit einem Frontlader mehrere Biberdämme. Der Damm oberhalb des Rückhaltebeckens, der Hauptdamm rund 100 Meter oberhalb der Brücke und der Damm an der Gemarkungsgrenze zu Eberstadt wurden zerstört und das hölzerne Dammmaterial an den Ufern abgelegt. Gemäß Paragraf 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vo wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies stellt eine Straftat dar.
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