Niederstetten. Zwei juristisch unabhängige Verfahren laufen im Fall der aktuell dispensierten Niederstettener Bürgermeisterin Heike Naber. Das Landratsamt habe seine Begründung der Berufung mit Datum vom 26. April beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht, informiert Markus Moll, Pressesprecher des Landratsamts Main-Tauber auf FN-Anfrage hin.
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht hatte Heike Naber durch die vorläufige Amtsenthebung vom April 2021 „in ihren Rechten verletzt“ gesehen. Die nächsthöhere Instanz (der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim) wiederum hat „ernsthafte Zweifel“ an der Richtigkeit des Verwaltungsgerichtsurteils. Laut Landratsamt habe man beim VGH „in der Begründung unseres Antrags schlüssige Gegenargumente zu den Ausführungen des Verwaltungsgerichts genannt, das die vorläufige Dienstenthebung für unverhältnismäßig hielt.“ Wann es zu einer Verhandlung kommen könnte, ist derzeit unklar – vom VGH waren keine zeitnahen Auskünfte zu erhalten.
Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft Ellwangen nach Strafanzeigen gegen die Bürgermeisterin. Regelmäßig fragt die FN-Redaktion dort den Sachstand ab. Doch seit vielen Monaten immer die gleiche Aussage: Man könne „lediglich mitteilen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.“ Nach Auskunft des Pressesprechers Dr. Klaus Schwichtenberg könnten sich die Nachforschungen im Naber-Komplex noch „bis weit über die Sommerferien hinaus hinziehen“ – gemeint waren bei dieser Aussage allerdings noch die großen Ferien des Jahres 2021.
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