Niederstetten. Heike Naber kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung die Entscheidung des Landratsamts Main-Tauber, sie des Dienstes im Niederstettener Rathaus zu entheben. Sie hält den Schritt für übereilt.
Niederstetten. „Der Zeitpunkt hat mich völlig überrascht. Das Landratsamt hatte mir und meinem Anwalt eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Mai gesetzt“, schreibt die Bürgermeisterin in einer Pressemitteilung. Es sei „nicht nachvollziehbar“, warum die Aufsichtsbehörde nun „diese übereilte Entscheidung“ zur vorläufigen Amtsenthebung getroffen habe, „zumal die Verfahren noch laufen“.
Noch keine Entscheidungen
Bislang gebe es weder eine Entscheidung über die vom Gemeinderat gestellte Strafanzeige noch eine Entscheidung im Disziplinarverfahren. Der Großteil der Vorwürfe entbehre aus Nabers Sicht „der rechtlich tragfähigen Grundlage für eine Amtsenthebung.“ Deshalb werde sie nach Zustellung Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landratsamts einlegen.
Kein Verständnis habe sie dafür, dass die Bürgermeister-Stellvertreter die Schlösser im Rathaus getauscht und ihr den Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz verweigert haben. Selbst auf Intervention des Landrates hin, seien die Stellvertreter bei ihrer „Blockadehaltung“ geblieben. Dass sich die Bürgermeister-Stellvertreter über geltendes Recht hinwegsetzten, sei „sehr irritierend“, so Heike Naber. Das Argument, dass man die Mitarbeiter vor ihr schützen müsse, sei „vorgeschoben“. „Ich habe immer zum Wohl der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger gehandelt. Ich war es beispielsweise, die die Einrichtung eines Personalrats initiiert und dafür gesorgt hat, dass das Arbeitsumfeld der Rathausmitarbeiter verbessert wurde“, beschreibt die Bürgermeisterin ihre Sicht. Sie weist im Schreiben darauf hin, dass die Kommunalaufsicht des Main-Tauber-Kreises das Vorgehen des Gemeinderats als „absolut inakzeptabel“ bezeichnet habe (die FN berichteten). Zudem seien durch „irreführende Hinweise“ auf einem Plakat (an der Rathaustüre, Anm. d. Red.) Zuständigkeiten des Landratsamts quasi „erfunden“ worden.
Rat „verweigert Gespräch“
Das Landratsamt begründe die vorläufige Dienstenthebung auch damit, dass ein gedeihliches Miteinander von Verwaltung, Gemeinderat und Bürgermeisterin nicht mehr gegeben ist. Dazu erklärt Heike Naber: „Ich versuche seit Monaten, mit dem Gemeinderat ins Gespräch zu kommen, doch der verweigert sich von Anfang an einer Aufarbeitung.“
Keine „Brücken gebaut“
Auch der Landrat habe versucht, die Gemeinderäte mit ihr an einen Tisch bekommen, Termine seien vorbereitet worden. Ziel sei gewesen, eine schrittweise Annäherung zu erreichen, um „gemeinsam für das Wohl der Stadt Niederstetten arbeiten zu können“.
Es entspreche nicht den Tatsachen, dass man ihr Brücken gebaut habe, so wie es in der Presse (auf Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme aus dem Landratsamt, Anm. d. Red.) dargestellt werde. Der Gemeinderat habe dies nicht nur ihr gegenüber, sondern auch gegenüber dem Landrat verweigert.
Das Landratsamt Main-Tauber stellt auf Anfrage der FN-Redaktion hin folgendes fest: „Wie bereits mitgeteilt, hat das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die vorläufige Dienstenthebung keine aufschiebende Wirkung, sofern nicht in einem Eilverfahren etwas anderes beschlossen wird.“ Allein daraus folge aber auch, dass „theoretisch Konstellationen denkbar sind“, nach denen die vorläufige Dienstenthebung letztendlich rückgängig gemacht werden müsste.
Auch zu Nabers Schutz
Zur Verkürzung der ursprünglich vorgesehenen Anhörungsfrist auf den Ablauf des 27. April „weisen wir darauf hin, dass die sofortige Vollziehung der vorläufigen Dienstenthebung nicht zuletzt auch zum Schutz von Frau Naber erfolgte, da eine Rückkehr ins Rathaus nach den jüngsten Entwicklungen und beim herrschenden Klima zwischen Bürgermeisterin sowie Gemeinderat und Verwaltung vollkommen undenkbar erschien.“
Aus Sicht des Landratsamts in Tauberbischofsheim „bestand somit auch Gefahr im Verzug, weil bei einer Rückkehr ins Rathaus die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der Stadtverwaltung sofort wesentlich beeinträchtigt gewesen wäre. Somit bestand rechtlich die Möglichkeit, die Anhörungsfrist auf ein absolutes Mindestmaß zu verkürzen.“
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