Niederstetten/Ellwangen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Ellwangen gegen die beschuldigte Niederstettener Bürgermeisterin Heike Naber laufen und laufen – und sie scheinen kein Ende zu finden. Zwei strafrechtlich relevante Anzeigen sind anhängig: Wegen des Verdachts auf Fälschung von Ratsprotokollen, möglicherweise eine Urkundenfälschung, und der Untreue (Stichwort „Bildungszentrum/Architektenverträge“).
Grundsätzlich gilt bis zu einem Gerichtsurteil die Unschuldsvermutung, das hält auch der leitende Oberstaatsanwalt Andreas Freyberger in einem aktuellen FN-Gespräch fest. Doch es wird immer noch und konsequent in der Sache nach allen Seiten hin ermittelt. Und das „dauert so lange, wie es dauert“, so Freyberger. Eine konkrete Zeitschiene könne auch er – wie bereits früher mehrfach die Pressestelle der Staatsanwaltschaft – nicht nennen. Das, bzw. die Verfahren seien komplex und die Verfahrensparteien hätten ein Recht auf Akteneinsicht.
Anwälte wollen Akteneinsicht
Solche Akteneinsichtsgesuche liegen laut Freyberger von verschiedenen Anwälten derzeit noch vor. Wenn diese allerdings „durch“ sind, könnte und würde eine „abschließende Prüfung“ erfolgen. Dann erst wird sich die Ermittlungsbehörde konkreter zu weiteren Schritten äußern – die Bandbreite der Möglichkeiten erstreckt sich prinzipiell zwischen Verfahrenseinstellung und Anklageerhebung. Wohin die Reise geht, darüber gibt es im laufenden Verfahren keine Auskünfte: Man sei zur Objektivität verpflichtet, sagt der Behördenleiter.
Dass in Niederstetten seit Jahren ein Zwist herrscht, das wisse er. Weil es sich aber um ein vielschichtiges Verfahren handle, müsse man mit der nötigen Gründlichkeit vorgehen. Das sei sicher auch „im Interesse aller Beteiligten“, so Freyberger. Natürlich sei der lange Zeitraum unter einem bestimmten Blickwinkel „bedauerlich“, doch die Staatsanwaltschaft habe sich „keine zeitlichen Versäumnisse vorzuwerfen.“
Wie eingangs geschildert: Es sind letztlich zwei Verfahren. Bei einer Anklageerhebung können beide verbunden werden – oder auch getrennt, etwa bei einer Einstellung von einem der zwei Ermittlungsverfahren.
Zu einer unvermeidbaren Verzögerung sei es Ende 2022 gekommen: Damals hatten sich u.a. Vertreter des Gemeinderats mit den Architekten des millionenschweren Schulumbaus zusammengesetzt. Zwei Architektenverträge (Maßnahmen an Sporthalle und Bildungzentrum) mit einer Bausumme von mehreren Millionen Euro und einem Auftragswert von weit über 700 000 Euro seien von Naber eigenmächtig unterzeichnet worden, hieß es damals. Die Verträge platzten, die Architekten mussten trotzdem entlohnt werden.
„Schaden“ hat sich verringert
Das Ergebnis der Schlichtungsgespräche: Die „Schadenssumme“ ist vom Rat auf weniger als die Hälfte heruntergehandelt worden. Dieser Einsatz der Ratsvertreter käme bei einem Prozess der Bürgermeisterin zugute: Ankläger und Gericht würdigen nämlich nicht nur eine Tat an sich, sondern auch die Höhe eines Schadens.
Liegt die Verfahrensdauer an fehlendem Personal? Die Staatsanwaltschaft in Ellwangen sei zwar schon seit Jahren mit zahlreichen weiteren Fällen „massiv belastet“ – eine Ausnahme sei dies mit Blick auf andere Behörden aber nicht, sagt Andreas Freyberger. Statistisch liege man beim Personalschlüssel unter der Sollstärke, doch das habe im konkreten Fall Naber „mit der Bearbeitungszeit nichts zu tun.“
„Verschleppt“ wird nichts
Droht wegen der langen Ermittlungszeit möglicherweise eine Verjährung? Die FN-Redaktion hat bei Freyberger auch dazu nachgefragt: Es drohe in diese Richtung „derzeit noch gar nichts“, so der leitende Oberstaatsanwalt. Auch „verschleppt“ werde nichts, denn wegen der insgesamt hohen Relevanz „haben wir solche Fragen ständig im Blick“. Außerdem dürfe die Behörde Verfahren grundsätzlich nicht über Fristen hinaus verzögern „und das machen wir auch nicht“. Die Prinzipien Objektivität und Gründlichkeit lägen sämtlichen Ermittlungsschritten zugrunde – und eine Entscheidung gebe es deshalb erst „ganz am Schluss“.
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