Hohenlohekreis. Der Priorisierung von 45 Vorhaben für die aktuelle Programmrunde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) widmete sich der Koordinierungsausschuss des Hohenlohekreises. Der Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart, der Kommunen des Hohenlohekreises und der Fachämter des Landratsamtes zusammen.
„Die beantragte Fördersumme beläuft sich in dieser Programmrunde auf knapp 5,5 Millionen Euro und ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,5 Millionen Euro höher“ berichtete Gotthard Wirth, Erster Landesbeamter des Hohenlohekreises. Bei einer im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangenen Anzahl an Anträgen ist dies auf umfangreiche und teure Projekte in den Schwerpunkten „Gemeinschaftseinrichtungen“ und „Arbeiten“ zurückzuführen. Zudem wurden in diesem Programmjahr aufgrund der Inflation und den massiven Kostensteigerungen in der Baubranche die Fördersummen in vielen Förderkategorien erhöht.
Mit insgesamt 33 Vorhaben fällt die Mehrheit der Anträge in den Schwerpunkt „Wohnen“. In den Schwerpunkten Förderung von „Gemeinschaftseinrichtungen“ und „kleine Unternehmen“ wurden elf Projekte angemeldet. Ein weiteres Projekt wurde im Schwerpunkt „Übergreifend“ für die Betreuung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im ELR beantragt.
„Das ELR gilt im Hohenlohekreis als bewährtes und zuverlässiges Förderprogramm. Aufgrund der massiven Kostensteigerungen ist die finanzielle Unterstützung durch das ELR umso bedeutsamer für die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum“ so Gotthard Wirth. In der letzten Auswahlrunde als „Schwerpunktgemeinde“ überzeugte die Stadt Niedernhall und ist somit aktuell die einzige ELR-Schwerpunktgemeinde im Hohenlohekreis. In einem Zeitraum von fünf Jahren profitieren die Projekte aus Niedernhall von einem Fördervorrang in den jährlichen Programmrunden. Die Stadt hat in diesem Jahr fünf Anträge eingereicht.
Für Kommunen, Gemeindeverbände und für Teilorte besteht seit diesem Jahr die Möglichkeit sich als „Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung“ (MOGENA) zu bewerben. Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich. Die neu konzipierte Förderlinie löst die bewährten Schwerpunktgemeinden im ELR ab. „Wir benötigen neue Akzente hin zu mehr Klimaschutz und hin zur mehr Klimaresilienz, denn Strukturentwicklung ohne Klimasensibilität ist im Jahr 2023 nicht mehr denkbar“, betonte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ziel des ELR ist es, im ländlichen Raum attraktive Ortskerne zu schaffen, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen und eine wohnortnahe Versorgung sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Deshalb werden im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ der Erhalt von Dorfgasthäusern, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und weiterer Handwerksbranchen sowie die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung berücksichtigt.
Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten Zuwendungen erhalten für Verlagerungen aus Gemengelagen sowie Reaktivierung von Gewerbebrachen, Umnutzungen, Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen, wenn hierdurch neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.
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