Zu dem Leserbrief „Schluss der Debatte“ (FN 26. Januar)
Halten wir uns den bisherigen Ablauf der Dinge kurz vor Augen: die Mitglieder des Niederstettener Gemeinderates kommen aufgrund eigener Erkenntnisse und nach reiflicher Überlegung zu der Einsicht, gegen das Fehlverhalten der Bürgermeisterin entschlossen vorgehen zu müssen.
Um die Stadt vor weiterem Schaden zu bewahren, bringen sie mehrere unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg. Als eine von diesen – übrigens nicht durch das Verschulden der Niederstettener – vor Gericht scheitert, werden sämtliche weiteren unverändert gegen die Bürgermeisterin fortgesetzt. Hier tritt nun der Leserbriefschreiber hervor und behauptet, damit würden „einfachste rechtsstaatliche Prinzipien“ nicht akzeptiert. Warum er meint, Kritik an der „Obrigkeit“ sei nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar, verrät er uns leider nicht.
So ganz scheint unser Briefschreiber seiner Sache aber doch nicht sicher zu sein, denn anschließend beendet er erschrocken die Diskussion, die er selbst völlig unnötig losgetreten hat – natürlich nicht, ohne zuvor noch mal eben eine platte Allerweltsweisheit seines ehemaligen Lehrers zum Besten zu geben…
Wer allen Ernstes behauptet, zerstörtes Vertrauen in einen Menschen könne durch einen Gerichtsbeschluss wieder hergestellt werden, der outet sich damit als komplett weltfremd!