Landgericht - Zwei Männer verurteilt

Cannabis angepflanzt

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Mosbach. Ein 32-jähriger Angeklagter wurde am Freitag von der Großen Strafkammer am Landgericht Mosbach wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in sechs Fällen sowie wegen Betäubungsmittelbesitz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Ein weiterer, 42-jähriger Angeklagter wurde wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben damit in nicht geringer Menge zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Handel getrieben

Den beiden Männern war zur Last gelegt worden, sie hätten im Keller eines Hauses im Raum Mosbach spätestens seit August zusammen 56 Cannabispflanzen aufgezogen. Vorgeworfen wurde ihnen, sie hätten das Material zum großen Teil verkaufen wollen, auch aus ihren Wohnungen heraus, wobei sie als Waffen einsetzbare Gegenstände im Verkaufsbereich aufbewahrt hätten.

Darüber hinaus habe der 32-Jährige von März bis August 2020 in weiteren neun Fällen mit Betäubungsmitteln Handel getrieben.

Der 42-Jährige habe in einem weiteren Fall unerlaubt Betäubungsmittel erworben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 32-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, für den 42-Jährigen 30 Monate. Beide sollten in eine Entziehungsanstalt.

Die Verteidigung hatte für den Jüngeren eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und drei Jahren und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt, für den Älteren deutlich unter zwei Jahren, zur Bewährung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Angeklagten bleibt aufrechterhalten, der gegen den 42-Jährigen wurde aufgehoben.

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