Gerlachsheim. Das erleben Feuerwehr und Polizei auch nicht alle Tage: Ein „normaler“ Auffahrunfall vor dem Bahnübergang bei Gerlachsheim hatte am Dienstagabend, gegen 21.15 Uhr, die gut einstündige Vollsperrung der Bundesstraße 290 zur Folge, brachte die Suche in der Dunkelheit nach dem Unfallverursacher mit sich und endete mit dem Auffinden einer CO2-Waffe im Handschuhfach.
Zu Fuß geflohen
Zu Fuß versuchte der Verursacher des Zusammenstoßes zu flüchten. Der 27-Jährige fuhr laut Polizeibericht in einem Opel auf der B 290 von Tauberbischofsheim in Richtung Gerlachsheim, als er am Bahnübergang von Gerlachsheim mit dem dort vor einer geschlossenen Schranke wartenden BMW einer 33-Jährigen kollidierte. Der Opel-Fahrer stieg nach dem Unfall aus seinem Wagen aus und sprach kurz mit der leicht verletzten Lenkerin des BMWs. Er kümmerte sich dann aber nicht um den Personalienaustausch, sondern lief einfach davon.
Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes rückten an und sicherten die Unfallstelle rund um den Bahnübergang der Strecke Lauda-Würzburg, der selbst nicht betroffen war.
Wie Feuerwehr-Stadtkommandant Christian Schulz unserer Zeitung vor Ort später sagte, waren seine 21 Kräfte der Abteilungen Lauda und Gerlachsheim zunächst mit Brandverhütungs- und Absperrmaßnahmen beschäftigt, mussten dann aber auch noch die Wärmebildkamera auspacken, um dem geflüchteten Unfallverursacher in der Dunkelheit hinterher zu spüren.
Am Grünbach entdeckt
Im Polizeibericht heißt es, dass der 27-Jährige nach kurzer Zeit von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr am gegenüberliegenden Ufer des Grünbachs entdeckt wurde und dort auch festgenommen werden konnte. Dabei fiel den Polizeibeamten auf, dass der Mann deutlich nach Alkohol roch.
Weil dieser einen Test verweigerte, wurde er – unter erheblichem Protest und vielen Beleidigungen in Richtung der eingesetzten Beamten – in ein Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht.
Da im Handschuhfach des Opels eine geladene CO2-Waffe gefunden wurde, muss der Mann neben den Anzeigen wegen Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung nun auch mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
Die Höhe des bei dem Unfall entstandenen Sachschadens ist noch unklar.
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