Lauda. Viel hat sich in den letzten Jahren in der Tauberstraße in Lauda getan. Mit der Erweiterung des Tauber-Centers und der Ansiedlung neuer Märkte auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat die Stadt Lauda-Königshofen den Stadteingang neu gestaltet. Einzig ein Bestandsgebäude ist dort noch zu finden: der ehemalige Fleischzerlegebetrieb.
Die Stadt Lauda-Königshofen hätte das rund 500 Quadratmeter große Gelände gerne schon vor längerem erworben. Anfang der 2020er Jahre ging es um die Erweiterung von Rewe und Müller-Markt sowie die Umsiedlung des Biomarkts Beerenbauer. Dafür waren neue Bebauungspläne nötig. Die wurden in den vergangenen Jahren auch Schritt für Schritt entwickelt, bis letztlich der neue Rewe-Markt im Dezember 2024 eröffnet wurde.
Zerlegebetrieb nicht mehr zulässig
Das Bestandsgebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tauber-Center II“. Doch einen Zerlegebetrieb will man bei der Kommune dort nicht mehr haben. In der Begründung der Stadt für den Bebauungsplan heißt es: „Durch den Bebauungsplan soll die Fläche einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden. Nach dem zukünftigen Bauplanungsrecht wird ein Zerlegebetrieb an der Stelle nicht mehr zulässig sein. Stattdessen wird die Fläche als Parkierungsfläche für die umliegenden Nutzungen dienen. Die Stadt erkennt, dass dies die Überplanung eines genehmigten, eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs darstellt. Die Stadt erkennt, dass damit Einschränkungen für den Betrieb, respektive den Eigentümer des Betriebs und des Grundstücks, verbunden sind.“
Ausgespart bei sämtlichen neuen Planungen wurde nämlich das Areal des ehemaligen Zerlegebetriebs, der offiziell die Adresse Schlachthausstraße trägt. Er ist seit 30. Juni 2023 nicht mehr in Betrieb. Letzte Mieterin war die Gebrüder Förster GmbH, die Ende 2022 Insolvenz anmelden musste und selbst keine Immobilie in der Schlachthausstraße in Lauda besaß.
Areal kommt unter den Hammer
Doch was könnte dort entstehen? Noch existiert das Gebäude. Aktuell scheint Bewegung in die Sache zu kommen, denn am 1. August steht beim Amtsgericht Tauberbischofsheim eine Zwangsversteigerung an. Die Bekanntmachung erfolgte bereits vor einigen Wochen. Demnach soll das weniger als 500 Quadratmeter große Grundstück mit dem Gebäude aus dem Jahr 1983 unter den Hammer kommen. Der Verkehrswert liegt laut einem öffentlich zugänglichen Gutachten, das in Vorbereitung auf die Zwangsversteigerung erstellt worden ist, bei einem Euro, die vorhandene Photovoltaikanlage schlägt demnach mit 18.118 Euro zu Buche. „Der Versteigerungsvermerk ist am 19.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden“, heißt es dazu auf der Internetseite zvg.com, auf der gerichtliche Zwangsversteigerungen bekannt gemacht werden.
Der Gutachter verweist auf Kühlräume, noch vorhandenes Inventar und Technik sowie die baulichen Gegebenheiten. Er kommt zu dem Schluss: „Aufgrund des Baurechts, der Lage und Beschaffenheit wird eine Wiederaufnahme der Nutzung als Zerlegebetrieb als unwahrscheinlich eingeschätzt. Aufgrund der Erschließungs- und Belichtungssituation (…) wird eine alternative Nutzung als unwahrscheinlich eingeschätzt.“ Denn die Räume im Obergeschoss seien nur über eine Spindeltreppe aus Metall und einen Einstieg ins Gebäude mit einer Stufe von 32 Zentimetern zu erreichen.
Nur noch Abriss möglich?
Der ehemalige Zerlegebetrieb soll zudem ein Problem mit Feuchtigkeit im Innern des Gebäudes haben, wie es aus Insider-Kreisen heißt. Für sie kommt daher nur ein Abriss infrage.
Auch der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass „das Bewertungsobjekt nach Freilegung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht baulich nutzbar“ ist. Eine absehbare Nutzung werde „wahrscheinlich eine Freiflächen- und Stellplatznutzung in Verbindung mit den umliegenden Einzelhandelsflächen (Bebauungsplan Sondergebiet SO mit Zweckbestimmung Einzelhandel) sein“. Er legt den Verkehrswert auf einen Euro fest.
Der Versteigerungstermin ist am 1. August um 9 Uhr im Amtsgericht Tauberbischofsheim angesetzt.
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