Külsheim. Bürgermeister Schreglmann sagte zur Information über die Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg zum 1. Januar 2024, dies sei nicht so in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Weimann erläuterte, die Änderung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg habe große Auswirkungen auf den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens für die Bauherren, die Angrenzer als auch für die Kommunen. Er trug zu den einzelnen Punkten ausführlich vor, benannte Änderungen, befand es schwierig abzuschätzen, ob dies Entlastung oder Belastung bedeute.
Der Külsheimer Gemeinderat kümmerte sich bei den Bausachen zuerst um den Antrag auf immissi-onsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Behandeln und Lagern von nichtgefährlichen Abfällen aus dem Rückbau von Kunstrasenplätzen und Tartanbahnen auf dem Baugrundstück „Benzstraße 9 und 11“ auf der Gemarkung Külsheim.
Weimann sagte zum Sachverhalt, der Bauherr „PR-Recycling GmbH“ recycle Kunstrasenplätze und Tar-tanbahnen. Hierfür sollen die bestehenden Hallen als Lager- beziehungsweise Arbeitsflächen genutzt werden. Im Außenbereich plane die Firma acht Schüttgutboxen (jeweils vier Boxen aneinander) mit einer Größe von jeweils 43 Metern auf 20,60 Metern. Teil des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung seien auch diverse Gutachten, die für den Betrieb notwendig sind. Diese würden im weiteren Verfahren von den Fachbehörden beurteilt.
Auf dem Grundstück sei pro Woche, so Weimann, zirka 20 Mal mit der An- und Abfahrt von Lkw sowie der Be- und Entladung von Baumaschinen zu rechnen, ebenso zirka 20 Mal mit der An- und Abreise von Lkw und der Be- und Entladung von Abfällen, dem Betrieb eines Umschlagbaggers oder Teleskopladers sowie Anfahrten von Pkw und Paketdiensten. Eric Bohnet verwies auf einschlägige Immissionsschutzregelungen, der Bürgermeister auf entsprechende Vorgaben. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben bei drei Enthaltungen in der eingereichten Form zu.
Weiter ging es mit einem Befreiungsantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens (teilweise außerhalb des Baufensters) auf dem Baugrundstück „Erlenweg 9“ auf Gemarkung Külsheim. Nach passender Erläuterung stimmte der Gemeinderat dem Befreiungsantrag in der eingereichten Form einhellig zu.
Mittelspannungsleitungen
Ein weiteres Thema war die Erneuerung der Mittelspannungsleitung in Külsheim durch die „Netze BW“ (Öhringen) inklusive Auftragsvergabe. Zum Sachverhalt wurde bekannt, die EnBW werde die komplet-ten Mittelspannungsleitungen von der Trafostation an der Schule bis zur Trafostation an der Pappelallee erneuern. Die Kosten für diese Maßnahme würden von der Netze BW übernommen.
In diesem Zuge sei nun das Stadtwerk auf die Stadt zugekommen und habe mitgeteilt, dass sämtliche Dachständer und Freileitungen auf Kosten des Stadtwerks demontiert sowie erdverkabelt werden sollen. Betroffen von der Maßnahme seien auch alle Überspann-Straßenbeleuchtungen, was sehr kurzfristig mitgeteilt worden sei.
Da das Stadtwerk Tauberfranken die gesamte Straßenbeleuchtung technisch betreue, habe die Netze BW diesem ein Angebot zur Änderung der Straßenbeleuchtung unterbreitet. Diese Kosten müssten von der Stadt Külsheim getragen werden.
Vorgesehen seien die Verlegung von rund 645 Meter Beleuchtungskabel, die Installation von Verteiler- und Schaltschränken und die entsprechenden Erdarbeiten. Das Angebot belaufe sich auf brutto 72697 Euro.
Nach Rücksprache mit dem Stadtwerk müsse die Stadt sich an die Maßnahme „dranhängen“, da die aktuelle Leitungssituation den Anforderungen im Hinblick auf E-Mobilität und Photovoltaik nicht genü-ge und keine Zweigleisigkeit (Mittelspannung + Straßenbeleuchtung) umgesetzt werden könne. Zu den Finanzen hieß es, die Maßnahme sei im Haushaltsplan 2024 nicht enthalten. Die Ausgabe müsse des-halb außerplanmäßig finanziert werden.
Ein Deckungsvorschlag wurde genannt. Die Zisterne am Sportplatz Külsheim sei mit 50 000 Euro im Plan vorgesehen. Wie bereits bei der Haushaltsverabschiedung angedeutet, tue sich die untere Wasserbehörde sehr schwer mit der Genehmigung und der damit verbundenen Entnahme von Wasser.
Mittlerweile liege verbindlich vor, dass eine Zisterne nicht genehmigt werde, weil sonst vielleicht der Hennlochgraben zu wenig Wasser habe. Die Mittel könnten deshalb auf die Straßenbeleuchtung umgeschichtet werden. Die dann noch verbleibende Finanzierungslücke werde aus den bereit gestellten Mitteln für Straßenbeleuchtung Ansatz 23 000 Euro geschlossen.
Der Beschlussvorschlag lautete, „der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Änderung der Straßen-beleuchtung in Külsheim im Zuge der Erneuerung der Niederspannungsleitung über das Stadtwerk Tauberfranken an die Netze BW (Öhringen) zu erteilen. Die Mittelbereitstellung erfolgt außerplanmä-ßig“.
Die Zustimmung des Gremiums erfolgte einhellig. hpw
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