Gerichtsverhandlung

BGH kippt Urteil gegen Külsheimer "Machetenmann"

Das Landgericht Mosbach hatte  einen 51-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte in Külsheim das Auto seiner Ex-Freundin frontal gerammt und dann mit einer Machete auf sie eingestochen.

Von 
Heike Barowski
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Akten liegen vor Beginn eines Prozesses am Platz des vorsitzenden Richters am Landgericht. +++ dpa-Bildfunk +++ © Silas Stein

Külsheim/Mosbach/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) revidierte jetzt das Gerichtsurteil des Landgerichts. Die Große Strafkammer in Mosbach hatte einen 51-jährigen Wertheimer zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Im ehemaligen Kasernengelände in Külsheim hatte der Wertheimer seiner früheren Freundin aufgelauert, ihren Pkw frontal gerammt und anschließend mit einer Machete auf die Frau eingestochen und sie schwer verletzt. Zuvor hatte er die Frau mehrere Jahre und zum Schluss täglich intensiv überwacht.

Die Frau erlitt schwere Verletzungen unter anderem an beiden Händen und konnte ihren Beruf zum Zeitpunkt der Verhandlungen nicht ausüben.

Versuchter Totschlag

Die Staatsanwaltschaft ging von versuchtem Mord (eine mit Vorsatz geplante Tat) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus und forderte eine Haft von sechs Jahren und sechs Monaten. Das Landgericht folgte nicht diesem Antrag, sondern ging nur von versuchtem Totschlag aus.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Als Instanz dafür zuständig ist der Bundesgerichtshof. Der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers auf die Revision des Angeklagten hin, am 14. Februar das Urteil (mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen und der Adhäsionsentscheidungen) aufgehoben.

Ursache für diesen Beschluss war die unzureichende Urteilsbegründung des Landgerichts, das davon ausging, dass der Täter nicht von selbst aufgehört hätte, auf die Frau einzustechen. Er habe die Tat nur unfreiwillig abgebrochen, hieß es in der ersten Urteilsbegründung. Der BGH sah jedoch genau diesen Fakt als nicht hinreichend bewiesen an. Grund für die Annahme des BGH war die Aussage des Täters, dass er danach völlig geschockt gewesen sei.

Ein neuer Verhandlungstermin am Landgericht Mosbach steht noch nicht fest.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Wertheim

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