Kreuzwertheim. Bei jeweils drei Gegenstimmen billigte der Marktgemeinderat Kreuzwertheim in seiner Sitzung am Dienstag die Entwurfsplanung für den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Wiebelbelbach“ sowie damit zusammenhängend die Änderung des Flächennutzungsplans.
Vorhabenträger der Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV) ist die Main-Spessart-Solar GmbH Bessenbach. Der Gemeinderat hatte im Juli den Änderungsbeschluss für den Geltungsbereich mit einer Größe von zirka 15,639 Hektar gefasst. Davon sollen rund 13,662 Hektar mit PV-Modulen überbaut werden. „Durch die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage soll im Sinne des Klimaschutzes ein Beitrag zur umweltverträglichen Energieerzeugung und -gewinnung geleistet werden“, so die stellvertretende Bürgermeisterin Silvia Klee.
Die Freiflächenanlage ist begrenzt bis zum 31. Dezember 2060. Nach Beendigung der PV-Nutzung wird der gesamten Bereich inklusive Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgelegt. Das Areal befindet sich südöstlich von Wiebelbach und schließt im südlichen Bereich mit der Gemarkungsgrenze von Wiebelbach ab. Die Teilflächen dienen gegenwärtig der Landwirtschaft als Acker- und Grünflächen. Sie befinden sich im Naturpark Spessart.
Vorgestellt wurden die Planungen von Architekt Martin Beil. Auf dem Gebiet sollen Freiflächen-PV Module, nötige Anlagen zur netzgebundenen oder netzunabhängigen Speicherung von elektrischer Energie, technische Nebenanlagen wie Zentralwechselrichter, Transformatoren-Stationen, Speichergebäude sowie Zufahrten, Baustraßen, Wartungsflächen und Kabelgräben möglich sein. Neben der Aufstellung von Solarmodulen sollen die Flächen in dem sonstigen Sondergebiet auch landwirtschaftlich nutzbar sein, etwa für Mahd und Schafbeweidung. Weiter ist vorgesehen, die Bodenoberfläche dauerhaft als Extensivgrünland herzurichten.
Die tatsächliche Versiegelung durch Gründung der Solarmodule, Trafostationen, Einfriedungen und so weiter liege laut Planern bei einem nur sehr geringen Anteil der Geltungsbereichsfläche und spiele nur eine untergeordnete Rolle.
Eine maximale Höhe von vier Metern, gemessen ab Oberkante des natürlichen Geländes bis zum Schnittpunkt der Dachhaut mit der Wandfläche, wird für Nebenanlagen wie Trafostationen und Speichergebäude zugelassen. Für die Photovoltaik-Module beträgt sie maximal 3,30 Meter bis Oberkante Modulfläche. Alle notwendigen Kabel sollen als Erdkabel ausgeführt werden.
Das Sondergebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet. Dazu heißt es in der Beschreibung: „Der ungewollte Austritt der wassergefährdenden Öle in die Umwelt kann durch Aufstellen der Transformatoren in Auffangwannen vermieden werden.“ Aus ökologischer Sicht seien jedoch so genannten Trockentransformatoren oder estergefüllten Öltransformatoren der Vorzug zu geben, da diese keine wassergefährdenden Stoffe enthalten. Was davon eingesetzt wird, hänge auch von der Marktverfügbarkeit ab, erklärte der Architekt.
Als Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sind Einfriedungen nötig. Der Entwurf sieht dafür einen in gedeckten Grüntönen ummanteltem oder feuerverzinktem Gitter-, Maschendraht- oder Wildschutzzaun mit obenliegendem Stacheldraht (Übersteigschutz) vor. Die maximale Höhe beträgt zwei Meter. Bei der Ausgestaltung sind Naturschutzaspekte zu beachten.
Für die Zugänglichkeit des Geländes sind Zufahrtstore bis zu einer Breite von acht Metern zulässig, inklusiv Unterbrechung der Grünflächen. Eine großflächige Beleuchtung des Geländes soll ausgeschlossen werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist mit der geplanten Eingriffstiefe von etwa 1,50 Metern für die Rammprofile der PV-Tische einverstanden.
Eine Blendwirkung von Staatsstraße und Nachbarumgebung durch die Module wird durch deren Stellung laut Gutachten nicht erwartet. Im nächsten Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlichen Belange. Auf Nachfrage von Andreas Schmidt hieß es vonseiten Main-Spessart-Solar, die benötigten Flächen wurden bereits gepachtet.
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