Hardheim. Für Unmut sorgt seit einiger Zeit ein Snack-Automat, der auf einem privaten Grundstück direkt gegenüber der Sporthalle und des Walter-Hohmann-Schulzentrums in der Bürgermeister-Henn-Straße steht. Wie in der vergangenen Gemeinderatssitzung bekannt wurde, lag dem Aufsteller keine baurechtliche Genehmigung dafür, einen Automaten an dieser Stelle zu errichten, denn dieser liegt in einem reinen Wohngebiet (wir berichteten).
Die Gemeinde wollte prüfen, inwieweit man dagegen vorgehen kann. Bauamtsleiter Daniel Emmenecker erläuterte in der Sitzung am Montag in der Aula des Walter-Hohmann-Schulzentrums, dass der Aufsteller eine schriftliche Anhörung erhalten hat. „Bis zum 19. April hat er jetzt Zeit, sich zu äußern. Diese Frist müssen wir einhalten“, erklärte er. Danach soll eine Verfügung erfolgen. Diese rund vier Wochen stießen bei den Räten auf Unverständnis. Sie fragten, ob man nicht schon früher etwas dagegen tun könnte, beispielsweise über das Gewerberecht. „Das werden wir prüfen“, sicherte Bürgermeister Stefan Grimm zu. Ihm erschließe sich generell nicht, „welche Marktnische die Aufsteller darin sehen“.
„Wildwuchs“ verhindern
Auch in Erfeld steht seit Kurzem ein Verkaufsautomat – direkt in der Ortsdurchfahrt. Da dieser aber im örtlichen Mischgebiet liege, könne man baurechtlich nicht dagegen vorgehen, erklärte Emmenecker. Julia Göth regte deshalb an, in einer der nächsten Sitzung, die Satzung der Gemeinde dahingehend zu erweitern, dass der „Wildwuchs“ solcher Snack-Automaten verhindert werden kann.
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