Hardheim. Im Dämmerlicht bahnen sich Kinder singend ihren Weg durch die Straßen. In der Hand halten sie eine Laterne. Sie folgen einem Reiter mit Mantel. Rund um den 11. November wird jedes Jahr „St. Martin“ gefeiert – auch in Hardheim und den Ortsteilen ist das gelebte Tradition. Doch der Umzug der Grundschule des Walter-Hohmann-Schulverbunds fällt dieses Jahr aus. Das wurde den Eltern beim Elternabend mitgeteilt. Die Polizei habe beim Hardheimer Umzug über viele Jahre den Weg abgesichert. „Ende des vergangenen Jahres wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Polizei das künftig nicht mehr machen wird“, erklärt Hauptamtsleiterin Mareike Brawek auf Nachfrage der Fränkischen Nachrichten. Deshalb sei eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. „Diese muss immer beantragt werden, wenn der Verkehr in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder in den Straßenverkehr eingegriffen wird, was bei der Durchführung der Martinsumzüge der Fall ist“, so die Hauptamtsleiterin.
Um den organisatorischen und personellen Aufwand zu reduzieren, habe die Gemeinde den beiden Kindergärten und der Schule vorgeschlagen, anstatt drei eigene Umzüge an verschiedenen Tagen, einen gemeinsamen Umzug durchzuführen. „Das wurde aus verschiedenen Gründen von allen drei Einrichtungen abgelehnt“, sagt Brawek. Während die beiden Kindergärten jeweils weiterhin einen eigenen Umzug ausrichten, verzichtet die Schule komplett darauf. „All unsere Grundschüler dürfen an den Umzügen der Kindergärten teilnehmen. Das ist für Eltern, die sowohl Kinder im Kindergarten als auch in der Grundschule haben, entspannter“, erklärt Schulleiter Steven Bundschuh. Die Grundschule organisiere ab sofort einen Schülergottesdienst zu St. Martin.
Was hinter der verkehrsrechtlichen Anordnung steckt
Die Gerüchte, dass der Martinsumzug ausfällt, weil ein Sicherheitskonzept notwendig sei und alle Zuwege aufgrund von Terrorgefahr abgesperrt werden müssten, stimmen laut Brawek nicht. „Die Änderungen, die sich nun ergeben haben, beziehen sich rein auf die ordnungsgemäße verkehrsrechtliche Absicherung der Umzugswege“, betont die Hauptamtsleiterin. Und was besagt eine verkehrsrechtliche Anordnung? Alexander Imhof von der Straßenverkehrsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn erklärt: „Die Straßen werden für die Zeit der Martinsumzüge jeweils nur kurzfristig gesperrt. Entweder kann man dafür Absperrbaken aufstellen oder eine Person abstellen, die den Weg absichert.“ Noch seien bei der Straßenverkehrsbehörde keine Anträge für eine verkehrsrechtliche Anordnung für einen Martinsumzug eingegangen. Wie Brawek erklärt, habe man die Einrichtungen gebeten, ihre Umzugswege bei der Gemeinde zu melden, so dass man gesammelt eine Anfrage an den GVV stellen könne.
Ob die katholischen Kindergärten in diesem Jahr Martinsumzüge veranstalten, ist derzeit noch unklar. „Als Trägervertretung der 33 katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Zuständigkeitsbereich ist es unser Ziel, auch in diesem Jahr die Feierlichkeiten zu Ehren des Heiligen Martin zu ermöglichen“, betont Christoph Helke, stellvertretender Leiter der Verrechnungsstelle in Walldürn. Da die Gegebenheiten in den verschiedenen Einrichtungen allerdings unterschiedlich seien, befänden sich die Mitarbeiter der Geschäftsführung der Kindertageseinrichtungen derzeit in Einzelfallklärungen mit den zuständigen Behörden, um die Art und den Umfang des Umzugs zu St. Martin zu bestimmen. „Je nach Einzelfall ist es deshalb möglich, dass künftig neue Wege in der Umsetzung gegangen werden müssen“, sagt Helke.
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