FN-Umfrage

Handyverbot: So ist die Regelung an anderen Schulen

Wie wird die Handy-Nutzung an den Schulen geregelt. die Fränkischen Nachrichten haben sich umgehört.

Von 
Michael Fürst
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Die Nutzung des Handys zu privaten Zwecken während der Unterrichtszeit ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich untersagt. © picture alliance/dpa

Neckar-Odenwald-Kreis. Jungs und Mädchen dürfen ihre Handys in die Schule mitbringen. Deren Handhabung an den Lehranstalten kann dann aber individuell geregelt werden. Nachdem in Hardheim nun die Handys grundsätzlich verboten wurden, haben sich die FN an anderen Schulen umgehört, wie hier mit dem Thema umgegangen wird.

Burghardt-Gymnasium Buchen: Die Benutzung von Smartphones und Tablets ist fu¨r Schu¨lerinnen und Schu¨ler auf dem gesamten Schulgela¨nde einschließlich des Pausenhofs grundsa¨tzlich verboten. Die Gera¨te sind weggepackt und lautlos gestellt. Lehrerinnen und Lehrer ko¨nnen die Benutzung im Einzelfall freigeben. So steht es in der BGB-Schulordnung. Rekor Jochen Schwab ergänzt: „In der ausgewiesenen Smartphonezone fu¨r die Schu¨lerinnen und Schu¨ler der fu¨nften bis neunten Klassen kann das Smartphone kurz verwendet werden. Die Smartphone-Zone ist übrigens direkt vor dem Lehrerzimmer.“ Er fügt an: „In Anerkennung der Mu¨ndigkeit heranwachsender Menschen ist die Benutzung von Smartphones und Tablets fu¨r Schu¨lerinnen und Schu¨ler ab der zehnten Klasse wa¨hrend der Pausen sowie in Freistunden in der Cafeteria und in den Klassenzimmern erlaubt.“ In allen anderen Bereichen des Schulgela¨ndes wie Flure, Atrium, Foyer, Bibliothek, Pausenhof, bliebe die Nutzung untersagt. Und was passiert, wenn jemand gegen diese Regelungen verstößt? „Dann kann das Gera¨t fu¨r den Rest des Schultags bei der Schulleitung sichergestellt werden“, so Schwab.

Auerberg-Werkrealschule und Konrad-von Dürn-Realschule: Wolfgang Kögel, geschäftsführender Schulleiter der Schulen in Trägerschaft der Stadt Walldürn sagt: „Es besteht kein Handymitführungsverbot, aber ein Handynutzungsverbot. Das bedeutet, dass ein Handy zwar in die Schule mitgebracht werden kann, aber auf dem Schulgelände nicht genutzt werden darf, außer es besteht die Erlaubnis einer Lehrkraft, zum Beispiel wenn wichtige Anrufe erwartet oder getätigt werden oder wenn das Handy im Unterricht genutzt werden soll.“ Mit Blick auf das Hardheimer Modell sagt Kögel: „Ein Handymitführungsverbot wurde bislang nicht in Erwägung gezogen, da das Handy außerhalb der Schule ein wichtiges Kommunikationsmittel für die Schülerinnen und Schüler darstellt, zum Beispiel für Fahrschüler.“ Bei Zuwiderhandlung wird in Walldürn das Handy von der Lehrkraft abgenommen und am Ende des Unterrichtstages wieder ausgegeben. Bei mehrfacher Zuwiderhandlung gegen die Regelung muss der Schüler oder die Schülerin das Handy eine Woche lang vor der ersten Unterrichtsstunde abgeben und erhält es am Ende des Unterrichtstages wieder zurück.

Schulzentrum Buchen: Im Schulzentrum Buchen gilt während der Schulzeit auf dem kompletten Schulgelände ein absolutes Handyverbot. Handys müssen ausgeschaltet in der Büchertasche aufbewahrt werden. Das teilt uns die Konrektorin Sabrina Habermann auf Nachfrage mit. Bei Regelverstößen werde das Handy von den Lehrkräften abgenommen, im Sekretariat eingeschlossen und nach Unterrichtsende wieder an den Schüler/die Schülerin ausgegeben. Bei dreimaligem Verstoß müsse das Handy von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Eine Ausnahmeregelung gibt es für die Abschlussklassen der jeweiligen Bildungsgänge im Schulzentrum Buchen. Sabrina Habermann sagt: „Diese Schülerinnen und Schüler durchlaufen eine Schulung, an deren Ende eine Prüfung zum Erwerb eines ,Handyführerscheines‘ steht. Nach Erwerb desselbigen ist es den Jugendlichen in bestimmten Zeitfenstern in den Klassenzimmern im Bereich der Realschule bzw. in der Cafeteria im Bereich der Gemeinschaftsschule erlaubt, das Handy zu nutzen.“

Ressortleitung Reporterchef und Leiter der Sportredaktion

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