In Hardheim

Erfapark: Jetzt spricht der Insolvenzverwalter

Dr. Andreas Kleinschmidt ordnet bei den FN die Situation ein. Erste gekündigte Mieter haben eine neue Bleibe gefunden.

Von 
Michael Fürst
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Erfapark aus der Luft: Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Andreas Kleinschmidt ordnet die aktuelle Situation aus seiner Sicht ein. © Horst Bernhard

Hardheim. Groß war und ist immer noch die Aufregung unter vielen Hardheimern, wenn sie über die aktuelle Entwicklung des Erfaparks sprechen. Nicht nur die Tatsache, dass „Schoofs“ insolvent ist und das angepriesene Großprojekt und damit die Revitalisierung des Ortszentrums nicht realisieren kann, enttäuscht die Bürger, sondern auch die Kündigungen an die verbliebenen Mieter im Erfapark. Sie werden nun dazu aufgefordert, bis 15. September ihre Wohnungen – oder im Falle von Jürgen Barth ihr Geschäft - zu räumen. Einigen, so die Informationen der Fränkischen Nachrichten, ist es schon gelungen, eine neue Bleibe zu finden, andere suchen noch.

Die FN haben in den vergangenen Tagen Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Andreas Kleinschmidt von der Firma „White & Case LLP“ aus Frankfurt aufgenommen. Ihn haben wir gebeten, die Situation einmal einzuordnen und zu erklären. Denn: In der Zwischenzeit sind zu viele Gerüchte und „Falschmeldungen“ im Umlauf. Dr. Kleinschmidt hat sich dazu viel Zeit genommen und beginnt seine Ausführungen ganz vorne: Die Firma „Hardheim Würzburger Straße 8–12 GmbH & Co. KG“ gehört zur „Schoofs Gruppe“. Die Hauptfirma, die „Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt“, ist insolvent. Deshalb sei versucht worden, mithilfe neuer Geldgeber die ganze „Schoofs Gruppe“ zu retten. „Die hiesige Schuldnerin, die Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, wäre insoweit Teil einer solchen Lösung gewesen“, so Kleinschmidt wörtlich.

Trotz vieler Gespräche mit verschiedenen Investoren sei es nicht gelungen, die Gruppe zu retten. Und nun kommt der Rechtsanwalt zu einem Kernpunkt der Thematik: Weil die Hauptfirma insolvent ist, darf sie „aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben“ kein Geld mehr an andere Firmen der Gruppe weitergeben, um diese zu unterstützen. Das war einer der Gründe, warum auch die „Hardheim Würzburger Straße 8–12 GmbH & Co. KG“ insolvent wurde. Und weiter: „Die Einnahmen aus der Vermietung des Erfaparks reichen nicht aus, um alle laufenden Kosten, zum Beispiel für Verwaltung, Reparaturen oder Reinigung, zu bezahlen. Es gibt auch kein Geld mehr in der Insolvenzmasse, um diese Kosten zu übernehmen.“

Wird das Gebäude tatsächlich sich selbst überlassen?

Deshalb führte und führt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Andreas Kleinschmidt viele Gespräche, zum Beispiel mit der Bank, die das Grundstück abgesichert hat. Bis jetzt sei aber noch keine Lösung gefunden worden, und es gebe aktuell auch keinen Käufer für den Erfapark.

„Sollte eine Verwertung des Erfaparks zu Gunsten der Gläubiger nicht möglich sein, sondern die künftige Insolvenzmasse vielmehr mit Kosten belastet werden, bin ich als vorläufiger Insolvenzverwalter gezwungen, den Erfapark aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben“, sagt Kleinschmidt. Das bedeutet: Das Gebäude gehört dann wieder nur der insolventen Firma – diese hat aber kein Geld, um sich darum zu kümmern. Der Insolvenzverwalter sei dann auch nicht mehr zuständig. Das Gebäude würde dann sich selbst überlassen. Das ist natürlich eine Horrorvorstellung für alle Hardheimer: Ein verfallendes Gebäude mitten im Ort - ähnlich dem „Glashaus“.

„Um den Mietern eine Alternative zu der ansonsten mehr als ungewissen und dann auch nicht mehr verwalteten Zukunft infolge einer möglichen Freigabe des Erfaparks anbieten zu können, habe ich erreichen können, dass in begrenztem Umfang von dritter Seite Mittel bereitgestellt wurden, um die Mieter bei den mit einem Umzug verbundenen Kosten zu unterstützen.“ Diese Unterstützung beträgt 1.500 Euro pro Mieteinheit (die FN berichteten). Sobald der Insolvenzverwalter weiß, wie viele Mieter das Angebot annehmen möchten, wird er entscheiden, wie es nach den gesetzlichen Regeln weitergeht.

Das Gros der Mieter hält die Kündigungen trotz der Ausführungen von Dr. Kleinschmidt für widerrechtlich. Sie stehen weiter mit ihren Anwälten im Austausch.

Ressortleitung Reporterchef und Leiter der Sportredaktion

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