Bürgerinitiative BGN - Teilnahme an friedlicher Demonstration in Creglingen

"Gesunde Nachtruhe kaum mehr möglich"

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Hardheim. Eine Abordnung der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim (BGN) nahm am Samstag an der friedlichen Demonstration während der Einweihung des umstrittenen, aus zehn etwa 200 Meter hohen Anlagen bestehenden Windparks Klosterwald nahe Creglingen teil. Trotz des widrigen Eisregens in der vorherigen Nacht kamen zahlreiche Demonstranten zusammen (die FN berichteten).

Das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises beabsichtigte zunächst, die Gegner des Windparks mit Hilfe der Polizei auf etwa 300 Meter Abstand außer Sichtweite zu den geladenen Gästen zu halten. In einer kurzen Diskussion zwischen einem Vertreter des Veranstalters der Demonstration, dem "Landesverband der Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften", kam die Vertreterin des Landratsamtes zu der Einsicht, die angemeldete Demonstration nicht gegen das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht unterbinden zu können. Daraufhin durften die Demonstranten doch noch bis kurz vor das Festzelt ziehen.

Dort wurde dem baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller vor dem Festakt eine 14-seitige Resolution übergeben. Diese enthält eine Aufstellung von Punkten, weshalb Windenergie im bundesweit windärmsten Baden-Württemberg und vor allem in Waldstandorten gänzlich ungeeignet ist. Weiterhin werden die Minister und Abgeordneten an ihre persönliche Verantwortung erinnert.

Nach der Übergabe der Resolution und der Erörterung über den Grund und dem Ziel dieser Gegendemonstration setzte Umweltminister Untersteller unter lange anhaltendem, ohrenbetäubendem Pfeifen sein Programm bei der offiziellen Einweihungsfeier fort.

Während auf der einen Seite gefeiert wurde, nutzten die anwesenden Bürgerinitiativen die Gelegenheit für einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch.

Auch konnte die BGN mit den Anwohnern des Windparks Klosterwald Creglingen sprechen. Ähnlich wie auf dem Kornberg (Bretzingen/Waldstetten) geplant, stehen dort die Windkraftanlagen bis auf etwa 650 Meter zur nächsten Wohnbebauung. Alle befragen Bürger teilten den Erftälern einstimmig mit, dass eine gesunde Nachtruhe selbst bei geschlossenem Fenster seit der Inbetriebnahme Anfang Dezember 2015 kaum mehr möglich sei.

Auch an Sonn- und Feiertagen, wenn die täglichen Umgebungsgeräusche fehlen, sei der Lärm oft unerträglich. Sogar in drei bis vier Kilometer entfernten, tiefer gelegenen Nachbargemeinden seien die Windkraftanlagen deutlich zu hören, wurde von Betroffenen berichtet, da der Schall durch die Windrichtung regelrecht in einen Talkessel getrieben werde.

Dass diese Aussagen stimmen, konnten die Teilnehmer auch selbst feststellen, da die Windkraftanlagen am Demonstrationszentrum in Windrichtung 750 Meter vor den Anlagen sehr deutlich zu hören waren. Hiermit habe sich gezeigt, dass die Prognosemethoden des Schallimissionsgutachtens in keiner Weise die heutige Realität abgebildet haben, die die einhellige Meinung der BGN.

In Creglingen laufen deshalb zurzeit Klagen gegen den Betrieb der Anlagen im Klosterwald und es liegen Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim vor.

Um später rechtliche Mittel in Anspruch nehmen zu können, ist ein (kostenloser) Widerspruch bereits gegen die Baugenehmigung erforderlich. Betroffene Anwohner sollten sich daher melden. Die BGN wird sie dabei beraten und unterstützen.

Innerhalb der BGN fühlte man sich bestätigt, dass die bisherige Vorgehensweise gegen den geplanten Windpark auf dem Kornberg genau richtig war und weiter notwendig ist.

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