Steinsammelplatz - Gelände im Großrinderfelder Gewann "Löhlein" muss geräumt werden

Gemeinde geht gegen illegale Bauschuttablagerungen vor

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Großrinderfeld. Die Gemeinde räumt die illegalen Bauschuttablagerungen in Großrinderfeld, wie bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats beschlossen wurde.

Die Steinsammelplätze werden nicht nur von den Landwirten genutzt, sondern auch von einigen Bürgern, um dort ihren Schutt zu entsorgen. Zudem liegt am Platz in Großrinderfeld in Gewann Löhlein auch jede Menge Grasschnitt. "Das ist sehr ärgerlich", betonte Bürgermeisterin Anette Schmidt im Gemeinderat. Denn die Kosten trage die Allgemeinheit. Nun wurde die Kommune vom Umweltamt des Landratsamts aufgefordert, den Steinleseplatz zu räumen. Dort lagern etwa 150 Kubikmeter oder umgerechnet rund 300 Tonnen belastetes Material, das für 59,70 Euro je Tonne entsorgt werden muss. Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Haaf in Gaubüttelbrunn. Um solche Praktiken zu verhindern, fragte Gemeinderat Walter Lutz nach, ob man nicht wie in Werbach oder Großrinderfeld einen entsprechenden Platz einrichten könnten, an dem solches Material abgelagert werden dürfe. Dem widersprach das Gremium, weil das Material auch bis nach Tauberbischofsheim gefahren werden könne.

Ohne Diskussion verabschiedete das Gremium den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2017 mit einem Überschuss von 15 800 Euro.

Neugeregelt werden muss die Umsatzbesteuerung der Kommunen. Sobald die Gemeinden Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit Dritten erbringen, sind sie umsatzsteuerpflichtig. Die Umstellung lässt sich durch einen Antrag beim Finanzamt um drei Jahre auf den 1. Januar 2020 verschieben. Dem stimmte das Gremium bei einer Enthaltung von Walter Lutz zu. Er hatte vorher die Überlegung ins Spiel gebracht, die Umstellung anzunehmen und damit über das Finanzamt die Vorsteuer wieder zurückzubekommen. Der Gemeinderat sah dies jedoch anders. "Das bringt uns nichts und für die Bürger wird es nur teurer", so Ralf Schieß. dib

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