Grünewald-Gymnasium

Großrinderfeld stimmt Kostenbeteiligung zu

Der Gemeinderat Großrinderfeld trägt die Sanierungskosten des Matthias-Grünewald-Gymnasiums mit.

Von 
Matthias Ernst
Lesedauer: 

Großrinderfeld. Der Gemeinderat Großrinderfeld hat einstimmig beschlossen, sich an den Sanierungskosten des Matthias-Grünewald-Gymnasiums in Tauberbischofsheim zu beteiligen. Grundlage hierfür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die auf einem richtungsweisenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2022 basiert – dem sogenannten „Geislinger Urteil“. Danach kann eine Stadt ihre Umlandgemeinden an den Kosten für die Generalsanierung ihrer Schule beteiligen.

Nach diesem Prinzip verfährt die Stadt Tauberbischofsheim. Am 14. Januar 2025 hatte Bürgermeisterin Anette Schmidt die Rathauschefs der Nachbarkommunen eingeladen, um die Kostenbeteiligung zu klären. Der Tauberbischofsheimer Gemeinderat fasste im November 2024 den Grundsatzbeschluss und verabschiedete im Juli 2025 die konkrete Vereinbarung, die nun auch in Großrinderfeld auf dem Tisch lag. Grundlage der Berechnungen ist dabei eine Verteilung der ungedeckten Investitionskosten auf alle betroffenen Kommunen, wobei ein Standortvorteil in Abzug gebracht wird.

Für Großrinderfeld bedeutet dies einen Kostenanteil von 668.362,30 Euro. „Das ist eine große Summe, die wir stemmen müssen“, erklärte Bürgermeister Johannes Leibold. „Wir sind gesetzlich verpflichtet und sehen die Notwendigkeit, den Schülern eine zeitgemäße Lernumgebung zu ermöglichen.“

Im Gemeinderat regte sich einzelne Kritik an dem Urteil. Andere Stimmen betonten, dass es angesichts der Rechtslage kaum Spielraum gebe und man sich einer Mitfinanzierung nicht entziehen könne. Zudem sei es im Interesse der eigenen Schülerinnen und Schüler, die in Tauberbischofsheim zur Schule gehen, wenn die Lernbedingungen dort verbessert werden.

Um die Belastung abzufedern, wird die Gemeinde einen Antrag auf Förderung beim Ausgleichsstock stellen. Von dort wurde bereits signalisiert, dass Unterstützung möglich ist. Sollte der Antrag erfolgreich sein, könnte ein erheblicher Teil der Summe übernommen werden.

Mit dem Beschluss wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten

VG WORT Zählmarke