Großrinderfeld. In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats stand ein zentraler Beschluss für das laufende Genehmigungsverfahren zum Windpark Großrinderfeld I (GRO 1–3) auf der Agenda. Bürgermeister Johannes Leibold stellte dem Gremium die Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung der vorgesehenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag zu. Dieser war notwendig, da das Landratsamt als übergeordnete Behörde diesen Extra-Beschluss angefordert hatte.
Der Windpark Großrinderfeld I, bestehend aus drei geplanten Windenergieanlagen (GRO 1 bis GRO 3), befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist, dass die im sogenannten „forstfachlichen Beitrag“ definierten Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und langfristig gesichert werden. Diese Verpflichtung obliegt – so die Vorgabe der höheren Forstbehörde – der Standortgemeinde selbst.
Art, Umfang und Lage der Maßnahmen festgelegt
„Die Gemeinde muss sich per Beschluss verpflichten, die ökologischen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, die im Zuge des Windparkprojekts erforderlich sind, auf den ausgewiesenen Flächen umzusetzen“, erläuterte Bürgermeister Leibold im Nachgang. Der forstfachliche Beitrag, der vom Fachbüro Klärle erarbeitet wurde, legt Art, Umfang und Lage der Maßnahmen fest. Ziel ist es, Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen entstehen, auszugleichen oder zu kompensieren.
Im Bericht sind die betroffenen Flächen aufgeführt: Zum einen handelt es sich um eine Fläche auf der Gemarkung Gerchsheim, zum anderen um eine Fläche auf der Gemarkung Großrinderfeld. Zudem ist eine weitere Ausgleichsfläche vorgesehen. Dort sollen nach Angaben des Berichts Maßnahmen zur Wiederaufforstung, zur Förderung der Biodiversität sowie zur langfristigen Stabilisierung des Waldbestands umgesetzt werden.
Die Gemeinde verpflichtet sich damit nicht nur zur Durchführung, sondern auch zur dauerhaften Sicherung der Flächen. Das bedeutet, dass diese Flächen langfristig als Ausgleichsflächen im Sinne des Naturschutzes erhalten bleiben müssen. „Wir übernehmen damit Verantwortung für den ökologischen Ausgleich des Projekts und stellen sicher, dass die Eingriffe in die Natur fachgerecht kompensiert werden“, betonte Leibold.
Der Gemeinderat folgte dieser Einschätzung und zeigte sich geschlossen hinter dem Beschlussvorschlag. Mehrere Ratsmitglieder begrüßten den Schritt als wichtigen Beitrag, um das Windparkprojekt auf eine solide rechtliche und ökologische Basis zu stellen. Auch die Einbindung eines erfahrenen Fachbüros wie Klärle trage zur fachlichen Qualität des Verfahrens bei. Im Beschluss heißt es konkret, dass die Gemeinde Großrinderfeld die im forstfachlichen Beitrag dargestellten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen auf den unter Punkt 7 genannten Flächen umsetzt und dauerhaft sichert. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und die Durchführung der Maßnahmen gegenüber der Genehmigungsbehörde offiziell zu erklären.
Mit der Zustimmung zu diesem Punkt hat der Gemeinderat einen weiteren Meilenstein im komplexen Verfahren rund um den Windpark Großrinderfeld I gesetzt. Das Projekt gilt als bedeutender Bestandteil der regionalen Energiewende und soll nach Fertigstellung einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung im Main-Tauber-Kreis leisten. „Klimaschutz und Naturschutz gehören zusammen“, so Bürgermeister Leibold abschließend. „Mit dem Beschluss zeigen wir, dass beides miteinander vereinbar ist, wenn die Projekte sorgfältig geplant und begleitet werden“.
Im Gemeinderat notiert:
- Bürgermeister Johannes Leibold berichtete von einer Eilentscheidung, die nachträglich vom Gemeinderat genehmigt wurde. Es ging um die Anschaffung von Mobiliar für die neue Kita St. Anna, die wegen des in Kürze bevorstehenden Öffungstermins schnell bestellt werden musste.
- Zur Vertretungsstandesbeamtin wurde Sarah Hüttermann vom Gemeinderat bestellt, nachdem sie den notwendigen Kurs an einer Fachschule absolviert hat.
- Einstimmig zugestimmt wurde der Aufnahme der Gemeinde Werbach in den Zweckverband Kindliche Bildung Taubertal (KIBITA) und der entsprechenden Satzungsänderung ab 1. Januar 2026.
- Zur Arbeit der Jagdgenossenschaft wurden mehrere Beschlüsse gefasst, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt greifen werden.
- Außerdem wurden mehrere Beschlüsse für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grünbachgruppe getroffen, welche die Delegierten in der Vertreterversammlung beschließen müssen. em
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