Münster/Bad Mergentheim. Ein bemerkenswerter Fall von besonders schwerem Diebstahl im Creglinger Stadtteil Münster wurde kürzlich am Amtsgericht Bad Mergentheim verhandelt. Der Angeklagte M. stammt aus dem mehr als 200 Kilometer entfernten Hügelsheim nahe der Grenze zu Frankreich. Seine Verbindung nach Creglingen? Der Verkauf eines Motorrads an einen Mann aus Münster im Vorjahr.
Nachdem der Kauf der Maschine für einen nicht mehr näher zu bestimmenden Preis (der Geschädigte gibt einen Rahmen von 1200 bis 1400 Euro an) vereinbart war und die Maschine bereits seit geraumer Zeit in der Halle des Geschädigten in Münster stand, soll der Angeklagte rund ein halbes Jahr später im Dorf aufgetaucht sein.
Schon vorher Diskussionen
„Das war für mich ausspionieren“, beschrieb der Geschädigte das Verhalten des Mannes, den er im Bereich seiner Garage gesehen hatte. Es habe zwar damals beim Verkauf keinen Streit gegeben, dennoch sei der Angeklagte „zum Nachverhandeln“ erneut in den Ort gekommen.
Als er hiermit nicht erfolgreich war, hatte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sein Schicksal selbst in die Hand genommen und in einer Augustnacht die Maschine aus der Halle gestohlen. Dass er hierbei ein Schloss aufbrach, qualifiziert die Tat als besonders schweren Fall.
Ein Nachbar des Geschädigten sah den Mann allerdings in der Tatnacht und identifizierte ihn als den Mann, den er bereits zuvor in Diskussionen mit dem Geschädigten beobachtet hatte. Verteidiger Gerhard Bräuer meldete hieran jedoch Zweifel an und verwies auf Unsicherheiten in der Lichtbildvorlage.
Bei diesem Verfahren werden einem Zeugen mehrere Lichtbilder mit ähnlich aussehenden Personen vorgelegt, unter denen er dann den Täter identifizieren soll.
Ein nicht ganz einfaches Verfahren für Zeugen, bei dem auch der Nachbar des Geschädigten durchaus Unsicherheiten zeigte. „Das tatsächliche Wiedererkennen einer Person ist sehr schwer“, gab Bräuer zu bedenken und sah einen eingeschränkten Beweiswert. Es gebe letztlich keine „individualisierenden Merkmale“, die auf seinen Mandanten als Täter deuteten.
„Wir wissen nichts über die Tat“, so Bräuers Fazit, weshalb er einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Dem folgte das Gericht nicht. Auch wenn die einmalige Begegnung zwischen Nachbarn und Angeklagtem in der Nacht für eine Verurteilung tatsächlich „nicht gereicht“ hätte, sprachen vor allem die vorherigen Besuche als „auffälliges Verhalten“ für den Angeklagten als Täter. Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 4000 Euro muss der 30-Jährige zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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